Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg
Hinweise zum Erwerb von Baudenkmalen
Die Regierungspräsidien nehmen keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Für die Angaben des Verkäufers wird keine Gewähr übernommen.
Vor dem Kauf sollten Sie die bau- und denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen am Gebäude oder auf dem Grundstück klären. Wir empfehlen Ihnen, die künftige Nutzung und beabsichtigten baulichen Veränderungen mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) bzw. mit der Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Stuttgart - zu besprechen.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Tübingen
Mit landesweiter Zuständigkeit:
Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Abteilung 8)
Die Oberste Denkmalschutzbehörde: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Aufnahme eines Objekts in die Liste des Regierungspräsidium
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Bitte beachten Sie:
Die voraussichtlichen Kosten von Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen können bei den Angeboten nicht angegeben werden. Sie hängen nicht nur vom Bauzustand ab, sondern auch von den besonderen Nutzungs- und Ausstattungswünschen des Käufers. Um die finanziellen Belastungen kalkulieren zu können, empfehlen wir dringend, sich zur Beratung rechtzeitig an einen Architekten zu wenden, der Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz besitzt.
Kontakt: Landesamt für Denkmalpflege - Abteilung 8 am Regierungspräsidium Stuttgart
Klären Sie vor dem Kauf die Bau- und denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen!
Das Regierungspräsidium nimmt keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Vor dem Kauf sollten Sie die bau- und denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen am Gebäude oder auf dem Grundstück klären. Wir empfehlen Ihnen, die künftige Nutzung und beabsichtigten Veränderungen mit der zuständigen unteren Bau- bzw. Denkmalschutzbehörde zu besprechen.
Untere Denkmalschutzbehörden in Baden-Württemberg
Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg
Verwaltungsvorschrift für das Verfahren zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Baden-Württemberg (VwV Vollzug DschG (pdf, 38 KB)
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale - Denkmalschutzgesetz (DSchG) (pdf, 46 KB)
Wichtige Links
Baden-Württemberg
Landesdenkmalpflege
Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Denkmalkataloge anderer Bundesländer
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Übriges Deutschland
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Denkmalakademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Denkmal-Börse
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