Umsetzung des Artenschutzprogramms in den Regierungspräsidien

Das Artenschutzprogramm Baden-Württemberg dient dazu die stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten gezielt zu erhalten und zu fördern. Weiterhin werden Arten für die das Land eine besondere Verantwortung hat, einbezogen. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Erfassung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume, Zustandsbewertungen dieser Arten, Darstellung ihrer wesentlichen Gefährdungsursachen, die Erarbeitung von Vorschlägen für Schutz- und Pflegemaßnahmen sowie den Erwerb von geeigneten Grundstücken für das Land.  Seit dem Start in den 1990er Jahren wurden von den Naturschutzbehörden rund 7000 Einzelvorkommen von Tierarten und über 3000 Einzelvorkommen verschiedener Pflanzenarten erfasst und Maßnahmen umgesetzt.

Unsere Aufgaben

Die Umsetzung des Artenschutzprogrammes ist eine zentrale Aufgabe der Naturschutzfachbehörden. Die LUBW koordiniert das Artenschutzprogramm. Die Naturschutzbehörden am Regierungspräsidium sind für ausgewählte Arten aus einzelnen Artengruppen im Einsatz:

  • Wir beauftragen externe Art-Spezialisten, welche die Tier- und Pflanzenarten vor Ort kartieren und deren Erhaltung beobachten.
  • Wir planen, gemeinsam mit den Art-Spezialisten, geeignete Maßnahmen um die Arten zu fördern und ihren Lebensraum zu erhalten und zu verbessern.
  • Wir beauftragen Firmen und Landwirte um die vielfältigen Maßnahmen umzusetzen. Auch die Landschaftspflegetrupps der Regierungspräsidien unterstützen diese Arbeit.
  • Wir sorgen für den fachlichen Austausch unter Experten und Laien. Das Wissen um unsere heimischen Arten zu verbessern, zu teilen und auch in der Bevölkerung zu erhalten ist die Basis für den Schutz unserer Tier- und Pflanzenarten. 

Besondere Arten im Fokus

Ein Biber sitzt in einer Wiese am Wasserrand

Biber

Der Biber, Mitte des 19. Jahrhunderts in Baden-Württemberg – wie fast in ganz Europa v.a. durch intensive Bejagung fast komplett ausgerottet, wandert seit Ende der 1980er Jahre entlang der großen Fließgewässer wie Donau, Tauber, Jagst und Neckar wieder ein und erobert damit seinen heimischen Lebensraum in Baden-Württemberg zurück.

Aus Sicht des Naturschutzes und der Gewässerökologie ist die Rückkehr des Bibers ein Segen. So gestalten die Biber durch ihre Aktivitäten – etwa das Bauen von Dämmen – Gewässerläufe naturnah um. Doch je weiter sich der Biber ausbreitet und von den großen Fließgewässern aus auch in kleinere Gewässer vordringt, desto häufiger verursacht seine Rückkehr auch Konflikte. Hier ist der Platz begrenzt und durch die Biberaktivitäten können Landwirtschaft, Fischzucht und Forst, Verkehrswege und Wasserbauwerke beeinträchtigt werden. Deshalb gibt es das Bibermanagement in Baden-Württemberg.

Bibermanagement in Baden-Württemberg

Kolonie der Grauen Langohr-Fledermaus im Dachstuhl einer Kirche, die die Spalten zwischen den Balken als Versteckmöglichkeit nutzen

Fledermäuse

In Baden-Württemberg gelten insgesamt 23 verschiedene Fledermausarten als heimische Arten. Innerhalb der letzten 60 Jahre sind viele dieser Arten stark zurückgegangen – und das, obwohl alle Fledermausarten streng geschützt sind! Die Naturschutzreferate arbeiten verstärkt daran die Wochenstuben, in denen die Fledermäuse ihre Jungen großziehen und die Winterquartiere zu sichern. Ein Projekt ist beispielsweise der Fledermausschutz an Kirchen.

Broschüre „Fledermäuse – faszinierende Flugakrobaten“ (LUBW)
Faltblatt „Kirchensanierung und Fledermausschutz“ (LUBW)
Faltblatt „Das Graue Langohr“ (LUBW)
Faltblatt „Das Große Mausohr“ (LUBW)
Fledermäuse und Windkraft (LUBW)
Artenschutz an Kirchen - Fachvortrag vom 3.11.2015 (pdf, 16.4 MB)