Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) sitzt auf einem Stängel

Artenschutz

Artenvielfalt erhalten und fördern

In Baden-Württemberg leben derzeit circa 50.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Ihre Zahl ist in den letzten Jahrzehnten nachweislich zurückgegangen. Aktuell sind bereits 40 % der Tier- und Pflanzenarten gefährdet.

Eine große Artenvielfalt sorgt für die Stabilität von Ökosystemen, gesunde Böden, sauberes Wasser, die Bestäubung von Nutzpflanzen und macht den Erholungswert unserer Landschaft aus. Sie ist wichtig für die Lebensgrundlagen des Menschen.

Die Tiere- und Pflanzenarten Baden-Württembergs zu erhalten und zu fördern ist landesweit ein wichtiges Ziel.

Unsere Aufgaben

Der Artenschutz stellt eine wichtige und vielseitige Aufgabe im Naturschutz dar, für die es Zuständigkeiten bei den höheren Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien, den unteren Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise sowie der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) gibt.

An den Regierungspräsidien arbeiten fachübergreifende Teams aus Biologen, Agrar- und Forstwissenschaftler sowie Landschaftsökologen gemeinsam mit Juristen und Verwaltungsfachleuten daran, die Artenvielfalt zu erhalten und Lebensräume zu entwickeln.

  • Wir bearbeiten artenschutzrechtliche Vorgaben für streng geschützte Arten bei Bauvorhaben und Maßnahmen in Natur und Landschaft und erteilen artenschutzrechtliche Ausnahmen.
  • Wir sind zuständig für den internationalen Artenschutz. Wir prüfen den ordnungsgemäßen Handel, die Zucht und die Unterbringen international geschützter Arten und erstellen für Händler und Züchter Bescheinigungen und Ausnahmen.
  • Wir setzen die Programme des Landes zur Erhaltung der Artenvielfalt in den einzelnen Regierungsbezirken um. Wir sichern die vielfältigen Lebensräume der einzelnen Arten um ihr Überleben zu gewährleisten. Zur Unterstützung beauftragen wir Art-Spezialisten, Landwirte oder Firmen. Außerdem arbeiten wir mit den Gemeinden, den Landschaftserhaltungsverbänden, Vereinen und den Fachbehörden am Landratsamt und der LUBW eng zusammen.

Artenschutzprogramm (ASP) Baden-Württemberg

Das ASP dient dazu, gefährdete Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste zu erhalten. Weiterhin werden Arten für die das Land eine besondere Verantwortung hat, einbezogen. Seit dem Start in den 1990er Jahren wurden rund 7000 Einzelvorkommen von Tierarten und über 3000 Einzelvorkommen verschiedener Pflanzenarten erfasst und Maßnahmen umgesetzt.

Artenschutzprogramm der Regierungspräsidien
Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg der LUBW
Faltblatt „Feuerwehrprogramme: Erste Hilfe für bedrohte Arten“
Faltblatt „Rote Liste – Gradmesser unserer Umwelt“

Sonderprogramm Biologische Vielfalt (2017 – 2021)

Das Land verpflichtet sich zum Erhalt der biologischen Vielfalt als unserer Lebensgrundlage. Mit dem Sonderprogramm werden unterschiedliche Aktivitäten und Bereiche gefördert.

Die Regierungspräsidien betreuen verschiedene Projekte u.a. zur Eindämmung der Lichtverschmutzung als Insektenfalle oder zur Gewinnung von heimischem Wiesen-Saatgut für die Neuansaat artenreicher Wiese.

Sonderprogramm Biologische Vielfalt beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Broschüre „Sonderprogramm Biologische Vielfalt“

Haltung, Zucht und Handel besonders geschützter Arten

Für viele wild lebende Arten sind Naturentnahmen sowie der Handel eine entscheidende Gefährdungsursache. Dieser Gefährdung kann nur durch internationale Zusammenarbeit entgegengewirkt werden. Das deutsche Artenschutzrecht hat daher viele Wurzeln in internationalen Verträgen und Regelungen der EU.

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