Mike Mareen

Jagdbehörden

Aufgabe der Jagdbehörden in Baden-Württemberg ist der Vollzug jagdrechtlicher Vorschriften und die Kontrolle ihrer Einhaltung.

Dazu gehören insbesondere das Bundesjagdgesetz und das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG). Auch Verordnungen, wie beispielsweise die Jägerprüfungsordnung oder die Durchführungsverordnung zum JWMG, sind Vorschriften, die von den Jagdbehörden vollzogen werden.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 31

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 31

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 31

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 31

Untere Jagdbehörden für die Land- und Stadtkreise

Die unteren Jagdbehörden finden Sie bei den Landkreisen in den Landratsämtern und bei den Stadtkreisen in den Stadtverwaltungen. Sie stellen insbesondere die Jagdscheine aus, prüfen die Jagdpachtverträge und überwachen den Vollzug des JWMG.

Obere Jagdbehörden für die Regierungsbezirke

Die obere Jagdbehörden befinden sich in den zuständigen Regierungspräsidien. Die oberen Jagdbehörden koordinieren und beaufsichtigen die Tätigkeiten der unteren Jagdbehörden. Sie haben folgende Aufgaben inne:

  • Beratung der Kreisjagdämter, Fach- und Rechtsaufsicht über die Kreisjagdämter
  • Entscheidung über Widersprüche in Jagdangelegenheiten
  • Erteilung von Genehmigungen nach dem JWMG

Oberste Jagdbehörde für das Land Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ist oberste Jagdbehörde.