Weltkugel in den Händen einer Person

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist zentraler Bestandteil der Europapolitik des Landes Baden-Württemberg. Ihre Bedeutung ergibt sich durch die geografische Lage insbesondere zu den Nachbarstaaten Frankreich und der Schweiz aber auch durch vielfältige Verflechtungen, z. B. in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Verkehr Kultur und Bildung.

Aufgabe der Regierungspräsidien ist es, die Grenzlandarbeit für die gesamte Auslandsgrenze zu Baden-Württemberg zu intensivieren und zu koordinieren und die Nachbarschaftspolitik am Oberrhein, Hochrhein und Bodensee mit zu gestalten.

Die Regionen zu beiden Seiten der Grenzen haben sich im europäischen Vergleich gerade auch dank der institutionellen Zusammenarbeit unter dem Dach der Oberrheinkonferenz, der Hochrheinkommission und der Internationalen Bodenseekonferenz, in denen die Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Freiburg aktiv mitwirken, überdurchschnittlich gut entwickelt und dienen vielfach als Modell für andere Grenzregionen.

Rechtsgrundlagen der grenzüberscheitenden Zusammenarbeit (GÜZ) sind EU-Verordnungen, Staatsverträge und Verwaltungsvereinbarungen mit ausländischen Partnern mit Verpflichtungen zur Kofinanzierung gemeinsamer Projekte zur Abordnung von Personal und zur Erbringung von Verwaltungstätigkeiten für in- und ausländische Kooperationspartner.

Die Regierungspräsidien vertreten in vielen grenzüberschreitenden (Entscheidungs-)Gremien das Land. Die Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Regierungspräsidium Freiburg ist als „Vor-Ort-Behörde“ für die regionale Koordination der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit des Landes unter Mitwirkung der Regierungspräsidien Tübingen und Karlsruhe zuständig.

Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Mitwirkung in grenzüberschreitenden Gremien, z. B.: D-F-CH-Oberrheinkonferenz, Internationale Bodenseekonferenz, D-CH-Hochrheinkommission
  • Umsetzung der Nachbarschaftspolitik der Landesregierung am Oberrhein, Hochrhein und Bodensee
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der Landesregierung zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Symposien, Dreiländer-Kongresse)
  • Vorbereitung und Durchführung von Konzepten und Initiativen grenzüberschreitender Bedeutung mit den Nachbarstaaten, insbesondere in den Bereichen Raumordnung und Siedlungswesen, Umwelt, Wirtschaftsstruktur, Verkehr, wissenschaftliche Zusammenarbeit, Kultur und Katastrophenschutz
  • Bearbeitung und Erledigung der im Zusammenhang mit der Umsetzung der INTERREG-Gemeinschaftsinitiativen zu erfüllenden Aufträge der europäischen und nationalen Stellen
  • Verwaltung der personellen und finanziellen Ressourcen in den grenzüberschreitenden Einrichtungen (Geschäftsstelle der IBK, Gemeinsames Sekretariat der Oberrheinkonferenz, Hochrheinkommission, Euroinstitut, Informations- und Beratungsstellen (INFOBEST), EURES-T (ein europäisches Kooperationsnetz, das die Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern in Europa zum Ziel hat) und TRION-climate e. V. (Energie-Netzwerk der Trinationalen Metropolregion Oberrhein)
  • Stärkung der Europafähigkeit der Regierungspräsidien
  • Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (Zuständigkeit der Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und europäische Angelegenheiten für das gesamte Land Baden-Württemberg)