Wohnungswesen /Wohngeldrecht
Wohngeldrecht
Im Bereich des Wohngeldrechts üben die Regierungspräsidien die Fachaufsicht über die Wohngeldstellen der Großen Kreisstädte, der Stadtkreise und der Landratsämter aus. Darüber hinaus bearbeiten die Regierungspräsidien
- Widerspruchsverfahren im Wohngeldrecht
- Anfragen der Wohngeldstellen und Wohngeldantragsteller sowie
- eventuelle Beschwerden und Petitionen der Antragssteller gegenüber der Wohngeldstelle
Wohngeldgesetz (WoGG) - Gesetzestext
Wohngeld - Bundesministerium des Innern und für Heimat
Wohnungswesen
Im Landeswohnungsbau sind die Regierungspräsidien Fachaufsichtsbehörde über die Großen Kreisstädte, die Stadtkreise und die Landratsämter.
Darüber hinaus bearbeiten die Regierungspräsidien die Widerspruchsverfahren über folgende Entscheidungen der Großen Kreisstädte und der Stadtkreise:
- Wohnberechtigungsscheine für die Belegung von Sozialwohnungen
- Freistellung von Belegungsbindungen
- Verstöße gegen die Miet- und Belegungsbindung bei Sozialwohnungen
- Verstöße gegen die Meldepflicht beim Verkauf von Sozialwohnungen sowie die
- Aufhebung der Sozialbindung von Sozialwohnungen vor Fristablauf
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 22
Armin Messinger
0711 904-12208
armin.messinger@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Wohngeld
Herrn Roland Burst
0721 926-7522
roland.burst@rpk.bwl.de
Fachaufsicht Wohnraumförderung
Sarah-Luise Mayer
0721 926-8504
sarah-luise.mayer@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 22
Sandra Killy
0761 208-4666
0761 208-4994
sandra.killy@rpf.bwl.de
Annemarie Störk
0761 208-4662
0761 208-4994
annemarie.stoerk@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Ralph Maurer
07071 757-3262
ralph.maurer@rpt.bwl.de
Anja Haug
07071 757-3282
anja.haug@rpt.bwl.de