Bild zeigt einen Schornsteinfeger auf einem Dach

Schornsteinfegerwesen

Dienstgebäude Ruppmannstraße 21 in Stuttgart-Vaihingen

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 14
Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen und Tariftreue

Sandra Meckel
0711 904-11414
0711 904-11490
schornsteinfegerwesen@rps.bwl.de
Mo-Do vormittags

Viola Reinold
0711 904-11415
0711 904-11490
schornsteinfegerwesen@rps.bwl.de
Mi-Fr vormittags

 

​Das Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit für die Ausschreibung der etwa 930 Kehrbezirke in Baden-Württemberg und die Auswahl der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zuständig. Darüber hinaus nimmt das Regierungspräsidium Stuttgart landesweit die Aufgaben der Widerspruchsbehörde gegen Entscheidungen, die auf Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) und der Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) ergehen, wahr und übt in diesem Bereich die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und Stadtkreise) aus.

Bei den Schornsteinfegerarbeiten ist zwischen hoheitlichen und nicht hoheitlichen Tätigkeiten zu unterscheiden. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten (§§ 13 ff. SchfHwG) zählen insbesondere die Durchführung der Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheids, die Führung des Kehrbuchs sowie Bauabnahmen. Nicht hoheitliche Tätigkeiten stellen wiederum die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten dar. Der Zeitpunkt zur Durchführung dieser Arbeiten wird im Feuerstättenbescheid festgesetzt. Für die fristgerechte Erbringung des Nachweises über die Durchführung dieser Arbeiten sind die Eigentümer einer Liegenschaft verantwortlich.

Während die hoheitlichen Tätigkeiten zwingend von der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchzuführen sind, kann für die nicht hoheitlichen Tätigkeiten durch die Eigentümer einer Liegenschaft ein Schornsteinfegerbetrieb nach Wahl beauftragt werden. Der beauftragte Betrieb muss mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein oder die Anforderungen für eine grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 9 Absatz 1 der Handwerksordnung erfüllen.

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nehmen in ihrer Funktion zudem Aufgaben wahr, die in die Zuständigkeit der Baurechts- und Immissionsschutzbehörden fallen.  Für die Entscheidung über Widersprüche in baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Angelegenheiten ist das jeweils damit betraute Referat des Regierungspräsidiums, in dem sich die betroffene Liegenschaft befindet, zuständig.

Aktuelle Ausschreibungen

BeschreibungBewerbungsfristDateitypGröße
Bodenseekreis Nr. 5 - Gemeinde Oberteuringen und Teile der Stadt Friedrichshafen 13.08.2024 pdf 115 KB
Rhein-Neckar-Kreis Nr. 23 - Teile der Stadt Neckargemünd und Teile der Gemeinde Wiesenbach - 13.08.2024 pdf 115 KB
Rhein-Neckar-Kreis Nr. 28 - Teile der Stadt Ladenburg und Teile der Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße sowie Gemeinde Heddesheim - 13.08.2024 pdf 115 KB
Rhein-Neckar-Kreis Nr. 41 - Teile der Stadt Eberbach und der Gemeinde Schönbrunn (Rhein-Neckar-Kreis) sowie Teile der Gemeinden Aglasterhausen, Schwarzach und Zwingenberg (Neckar-Odenwald-Kreis) 13.08.2024 pdf 112 KB
Karlsruhe Nr. 8 - Teilbereiche der Stadt Bretten, der Stadt Kraichtal sowie der Stadt Östringen und der Gemeinde Ubstadt-Weiher - 13.08.2024 pdf 115 KB
Karlsruhe Stadt Nr. 21 13.08.2024 pdf 115 KB
Hohenlohekreis Nr. 10 - Teile der Gemeinden Forchtenberg, Schöntal und Zweiflingen sowie ein Teil der Stadt Öhringen - 13.08.2024 pdf 115 KB
Lörrach Nr. 16 - Teile der Stadt Weil am Rhein sowie Teile der Gemeinde Grenzach-Wyhlen - 13.08.2024 pdf 117 KB
Neckar-Odenwald-Kreis Nr. 14 - Teile der Städte Walldürn und Buchen sowie Teile der Gemeinde Mudau - 13.08.2024 pdf 112 KB
Pforzheim Stadt Nr. 4 - Teile der Stadt Pforzheim sowie der Gemeinde Kieselbronn (Enzkreis) - 13.08.2024 pdf 112 KB
Schwäbisch Hall Nr. 2 - Gemeinde Mainhardt sowie Teile der Gemeinde Michelfeld - 13.08.2024 pdf 116 KB
Tuttlingen Nr. 13 - Teile der Städte Tuttlingen und Mühlheim sowie Teil der Gemeinde Emmingen-Liptingen - 13.08.2024 pdf 115 KB
Waldshut-Tiengen Nr. 5 - Teile der Stadt Waldshut-Tiengen sowie Teile der Gemeinden Weilheim und Ühlingen-Birkendorf - 13.08.2024 pdf 115 KB