Aus Rohren fließt Abwasser

Anlagenbezogener Gewässerschutz

Abwasser aus Industrie und Gewerbe

Bei vielen industriellen oder gewerblichen Herstellungs-und Verarbeitungsprozessen fällt Abwasser an, das ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Im Sinne eines vorsorgenden Gewässerschutzes ist eine Einleitung in ein Gewässer oder in das kommunale Kanalnetz nur dann zulässig, wenn das Abwasser zuvor nach dem Stand der Technik behandelt und die Schadstofffracht entsprechend minimiert wurde.

Die Zulassung und Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen erfolgt durch die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht. Bei Anlagen die der IED Richtlinie oder Störfallverordnung unterliegen erfolgt dies durch die Regierungspräsidien.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Viele Stoffe, mit denen in Industrie und Gewerbe aber auch Privathaushalten umgegangen wird, sind wassergefährdend.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öltanks, Tankstellen, Lager) müssen so gestaltet sein und so betrieben werden, dass Vorsorge gegen das Austreten wassergefährdender Stoffe durch sicheren Einschluss getroffen ist.

Weitere Informationen

Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Thema Industrieabwasser

Abwässer aus Industrie und Gewerbe: Informationen der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Informationen der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 54.3
Bernhard Matscheko
07131 64-37262
bernhard.matscheko@rps.bwl.de

 

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 54.3
Oliver Huber
0721 926-7472
oliver.huber@rpk.bwl.de

 

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 54.3
Gernot Kästner
Technischer Oberrat
0761 208-2139
abteilung5@rpf.bwl.de

 

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 54.3