Lesezeit:
Verkäufliche KulturdenkmaleZuschüsse und Darlehen für den Erwerb von Kulturdenkmalen
Förderung in Sanierungsgebieten
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten ist, sofern die Stadt/Gemeinde die Durchführung der Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme als Sanierungsziel erklärt hat und die Voraussetzungen der VwV StBauE vorliegen, die Sanierungsförderung möglich. Dabei können jedoch Kosten, die ausschließlich für Aufgaben der Denkmalpflege anfallen (Wandgemälde, Ziergitter), bei der Sanierung nicht berücksichtigt werden.
Für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden können im Rahmen der Sanierungsförderung der Stadt bzw. Gemeinde Darlehen oder Zuschüsse aus Sanierungsfördermitteln gewährt werden, soweit die Kosten nicht aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen des Gebäudes gedeckt werden. Bei Baudenkmalen kann die Gemeinde neben allgemeinen Instandsetzungskosten und neben Modernisierungskosten auch solche zusätzlichen Kosten für die Instandsetzung in die Förderung mit einbeziehen, die gerade durch den besonderen Charakter des Gebäudes verursacht sind. Die Kosten der Baumaßnahme können in diesem Fall ausnahmsweise 70 Prozent einer vergleichbaren Neubaumaßnahme überschreiten.
Auskünfte erteilt das Bürgermeisteramt der Stadt bzw. Gemeinde oder ein von ihm beauftragter Sanierungsträger.
Zuwendungen der Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Zuwendungen der Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Die Denkmalstiftung Baden-Württemberg gewährt Zuschüsse bei der Erhaltung von Baudenkmalen, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen werden.
Anfragen sind zu richten an:
Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart
0711 2261185
Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 09.07.2014, ergänzt am 19.04.2016. Ziel des Förderprogramms ist, in Dörfern und Gemeinen des ländlichen Raumes, die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten und die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur zu erhalten. Die Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Aufnahmeanträge werden somit von Gemeinden mit einem Bündel von Einzelprojekten gestellt, die sich auf einen Ort beziehen, einen inhaltlichen Zusammenhang haben und der strukturellen Weiterentwicklung dienen. Weitere Informationen sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich.