Pakt für Integration
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt landesweit die Abwicklung der beiden Förderverfahren für das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 15.2
Dienststelle Wertheim
Am Eichamt 2
97877 Wertheim
integrationsmanagement@rps.bwl.de
Förderaufruf „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine“
Das Land Baden-Württemberg hat ein Soforthilfepaket für die Kommunen beschlossen, um die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine vor Ort zu unterstützen.
Aus Mitteln des Paktes für Integration werden den Kommunen für den Förderbereich „Unterstützung durch soziale Beratung und Begleitung – Integrationsmanagement“ im Jahr 2022 zusätzlich 8,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden werden diese Mittel auf Antrag an die 44 Stadt- und Landkreise verteilt.
Der pro Stadt-/Landkreis entfallende finanzielle Planungsrahmen wurde auf Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahlen kreisscharf errechnet. Der zur Verfügung stehende Planungsrahmen für die jeweiligen Stadt-/Landkreise kann dem PDF-Dokument „Kreisscharfe Mittelverteilung nach Einwohnerzahl“ (Stand: Auswertung des Statistischen Landesamts zum 30.11.2021) entnommen werden. Der entsprechende Förderaufruf des Sozialministeriums sowie das Antragsformular stehen ebenfalls im PDF-Format zum Download bereit.
Antragsverfahren für die 44 Stadt- und Landkreise:
Auf Basis des Planungsrahmens können bis zum 22.07.2022 Anträge gestellt werden. Das ausgefüllte Antragsformular kann ausschließlich elektronisch an Integrationsmanagement@rps.bwl.de eingereicht werden. Die elektronische Übersendung ist nur zulässig, wenn der Antrag handschriftlich unterschrieben wurde und dieses Dokument eingescannt und versandt wird. Eine zusätzliche Übersendung per Post ist nicht notwendig.
Für Rückfragen stehen wir gerne per E-Mail an Integrationsmanagement@rps.bwl.de oder telefonisch unter 09342 9363-623 zur Verfügung.
Soforthilfe UKR Kreisscharfe Mittelverteilung nach Einwohnerzahl zum 30.11.2021
Förderaufruf Soforthilfe Ukraine
Antragsformular Soforthilfe Ukraine
Förderprogramm Integrationsmanagement
Um die Kommunen mit Blick auf die Flüchtlingszugänge finanziell bei ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen, wurde der Pakt für Integration mit den Kommunen (PIK) geschlossen. Neben einer pauschalen Förderung stehen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 58 Millionen Euro für die Förderung von Integrationsmanagerinnen und -managern in den Kommunen zur Verfügung.
Am 24. Juli 2018 hat die Gemeinsame Finanzkommission empfohlen, den Kommunen im Jahr 2019 im Vorgriff auf eine Verlängerung der Integrationspauschale des Bundes 70 Millionen Euro für die Fortsetzung des Paktes für Integration zur Verfügung zu stellen. Durch die im Nachtragshaushalt 2018/2019 eingestellten Mittel war die Fortführung des Integrationsmanagements für weitere 12 Monate gewährleistet.
Für die Jahre 2020 und 2021 steht die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 155 Millionen Euro zur Verfügung. Im Staatshaushaltsplan für diese beiden Jahre sind jeweils 70 Millionen Euro für die Fortführung des Paktes für Integration vorgesehen.
Förderprogramm Digitales Integrationsmanagement
Um die Arbeit der Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager zu unterstützen, die Qualität ihrer Tätigkeit zu verbessern und eine bessere Vernetzung der verschiedenen am Integrationsprozess beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen, hat das Land ein mit 2,2 Millionen Euro ausgestattetes Förderprogramm für den Erwerb und die Nutzung von digitalen Lösungen im Integrationsmanagement aufgelegt. Voraussetzung ür eine Förderung war, dass die antragstellende Kommune allen innerhalb des Kreisgebiets tätigen Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager Zugriff auf das digitale Tool ermöglichen musste.
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt landesweit die Abwicklung der beiden Förderverfahren für das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Integrationsmanagement in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
In der aktuellen ereignisreichen Phase rund um den Coronavirus sollten den Geflüchteten die vertrauten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Integrationsmanagement weiterhin zur Verfügung stehen. Eine Einschränkung der aufsuchenden Beratung und der direkten persönlichen Ansprechbarkeit ist jedoch durchaus denkbar. Die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme oder einer Kontaktaufnahme per E-Mail sollte aber weiterhin sichergestellt sein und entsprechend nach außen kommuniziert werden.
Eine solche Vorgehensweise ist nicht förderschädlich.
Hinweis über Informationsmaterialien zum Corona-Virus für Migrantinnen und Migranten

Weitere Informationen
VwV zur Änderung der VwV Integrationsmanagement (konsolidierte Reinschrift - 26.01.2022 (pdf, 401 KB)
VwV Integrationsmanagement
(pdf, 224 KB)
VwV Digitales Integrationsmanagement (pdf, 78 KB)
Dokumentation zur Regionalkonferenz 27.11.2019 in Kehl
Dokumentation zur Regionalkonferenz 02.07.2019 in Winnenden
Dokumentation zur Netzwerkveranstaltung 26.11.2018 in Waiblingen