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Zuständigkeiten Naturnahe Gewässerentwicklung

Für den Erhalt und die Entwicklung unserer Gewässer ist der nach dem Wassergesetz zuständige „Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast“ verantwortlich. Dies umfasst sowohl den Hochwasserschutz als auch die Gewässerökologie. An den Gewässern erster Ordnung sind dies die Landesbetriebe Gewässer an den Regierungspräsidien. Für die Gewässer zweiter Ordnung sind dies die Gemeinden.

In diesen Referaten finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Gewässerentwicklung