Ein Mähfahrzeug fäht über eine Wacholderheide auf der Schwäbischen Alb

Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Programm zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur

Beschreibung:

Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur durch Konzeptionierung und Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie (Vertragsnaturschutz, Biotopgestaltung, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege, Grunderwerb, Beseitigung von Störfaktoren, Investitionsmaßnahmen, Dienstleistungen).

Durchführung naturschutzorientierter integrierter Regionalentwicklung in den vom Ministerium festgelegten Gebieten (PLENUM - Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt) mit dem Ziel, dauerhafte und nachhaltige Umstrukturierungen in Land- und Forstwirtschaft zu naturverträglicheren und umweltschonenderen Wirtschaftsweise sowie Initiativen zur Vermarktung der regional nach PLENUM-Kriterien erzeugten Produkte, u. a. kombiniert mit sanftem Tourismus, anzustoßen unter Einbindung der Betroffenen vor Ort.

Zielsetzung:

Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur zum Schutz, der Pflege und Entwicklung der freien und besiedelten Landschaft sowie zum Schutz freilebender Tiere und Pflanzen, insbesondere gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Je nach Maßnahme, zum Beispiel Landwirte und Landwirtinnen, Verbände oder Vereine, sonstige Personen des Privatrechts, Kommunen (Stadt- und Landkreis, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände).

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 55
Andreas Schmitz
0711 904-15502
andreas.schmitz@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 55
Hilmar Augustin
0721 926-4335
hilmar.augustin@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 55
Daniel Maier
0761 208-4237
daniel.maier@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 55
Thilo Weinberger
07071 757-5262
tino.weinberger@rpt.bwl.de