ein Ufer wird mit natürlichen Baustoffen gesichert

Förderung Wasserbau und Gewässerökologie

Beschreibung

Das Land gewährt Kommunen und öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (zum Beispiel Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände) Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse.
Auf der Grundlage der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) können beispielsweise Maßnahmen zum Ausbau von Gewässern, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zum Starkregenmanagement, vertiefte Untersuchungen nach DIN 19700, die naturnahe Entwicklung von Gewässern, der Erwerb von Gewässerentwicklungsflächen oder Flussgebietsuntersuchungen, Gewässerentwicklungskonzepte und -pläne gefördert werden. Förderfähig ist nur das Gesamtkonzept, bestehend aus kommunalen Starkregengefahrenkarten, nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Förderung sind im Bereich Förderung Wasserbau und Gewässerökologie zu finden.

Anträge auf Zuwendungen können über die jeweils zuständige untere Wasserbehörde bei den für die Antragsbewilligung zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden.
Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der unteren Wasserbehörde und ggf. dem Regierungspräsidium möglichst bereits im Planungsstadium der Maßnahmen.

 

Weitere Informationen

Einen Überblick über die möglichen zuwendungsfähigen Vorhaben, die Zuwendungsvoraussetzungen und die möglichen Fördersätze gibt die Systematik der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft Teil III - Wasserbau und Gewässerökologie - siehe unten.

Detaillierte Informationen zu den Fördertatbeständen, Rechtsgrundlagen, den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Zuwendungsrichtlinie des Ministeriums für Umwelt und Verkehr für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015 - FrWw 2015) - siehe unten.

Dort finden Sie auch ein Merkblatt mit den grundsätzlichen Anforderungen an einen Hochwasseralarm- und - einsatzplan, dessen Vorliegen Voraussetzung für die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 53.1

Landkreise Esslingen, Böblingen, Göppingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Stadtkreis Heilbronn, Landeshauptstadt Stuttgart

Peter Dresen
0711 904-15315
peter.dresen@rps.bwl.de

Landkreise Heidenheim, Hohenlohekreis, Ostalbkreis, Main-Tauber-Kreis, Schwäbisch Hall

Andreas Ilg
07961 81-532
andreas.ilg@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 52
Katharina Ziegler
0721 926-8812
katharina.ziegler@rpk.bwl.de

Sabine Stein
0721 926-7541
sabine.stein@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 52
Birke Koerner
0761 208-4204
birke.koerner@rpf.bwl.de

Volker Holschbach
0761 208-4207
volker.holschbach@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 52

Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Reutlingen, Stadtkreis Ulm

Rebekka Braun
07071 757-3937
rebekka.braun@rpt.bwl.de

Bodenseekreis, Landkreise Ravensburg, Sigmaringen, Tübingen, Zollernalbkreis

Sina Wohland
07071 757-6148
sina.wohland@rpt.bwl.de

Landkreise Biberach, Zollernalbkreis

Gunther Reichardt
07071 757-3540
gunther.reichardt@rpt.bwl.de