Finanzielle Förderung der Sanierung von Altlasten

Beschreibung

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie Altlasten vom 25.03.2014 (FrAl) werden Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung von kommunalen altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten gefördert. In besonderen Fällen ist zudem die orientierende Untersuchung nach § 9 Abs. 1 BodSchG (Gefährdungsabschätzung) privater Standorte förderfähig.

Zielsetzung

Ermittlung und ggf. Beseitigung der von Verdachtsflächen und Altlasten ausgehenden Gefahren für den Menschen und die Umwelt. Reduzierung des Flächenverbrauchs durch die Sanierung und erneute Nutzung schadstoffbelasteter Grundstücke.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Der prozentuale Umfang der Förderung, für die im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG, 1998) geregelten Bearbeitungsstufen, ist im Abschnitt 9 der Förderrichtlinien Altlasten geregelt:

Bearbeitungsstufe/Maßnahme

Fördersatz in Prozent

Orientierende Untersuchung (Gefährdungsabschätzung)
§ 9 Abs. 1 BBodSchG

100

Detailuntersuchung
§ 9 Abs. 2 BBodSchG

50

Sanierungsuntersuchung- und -planung
§ 13 BBodSchG

50

Sanierung-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
§ 2 Abs. 7 und 8 BBodSchG

60

Bei nachgewiesener Leistungsschwäche einer Kommune kann der Fördersatz bei Sanierungsmaßnahmen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 53.1
Eva Kurz
0711 904-15302
eva.kurz@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 52
Thorsten Buchberger
0721 926-7991
thorsten.buchberger@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 52
Joachim Zimmermann
0761 208-4216
joachim.zimmermann52@rpf.bwl.de

Martina Knab-Kopf
0761 208-4215
martina.knab-kopf@rpf.bwl.de

Dr. Silvia Lazar
0761 208-4218
silvia.lazar@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 52

Landkreise Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen, Stadtkreis Ulm

Dagmar Matter
07071 757-3542
dagmar.matter@rpt.bwl.de

Landkreise Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis

Gunther Reichardt
07071 757-3540
gunther.reichardt@rpt.bwl.de

Zuständigkeiten

Die Regierungspräsidien entscheiden im Einzelfall über Förderanträge soweit die Zuwendung unter 500.000 Euro liegt. Sofern die Zuwendung 500.000 Euro übersteigt, trifft die Entscheidung ein unabhängiger Verteilungsausschuss, der beim Umweltministerium eingerichtet ist.

 

Weitergehende Informationen

Hinsichtlich der Detailinformationen wird auf die aktuellen Förderrichtlinien Altlasten verwiesen, die nachfolgend unter dem Unterthema „Informationen und Antragsvordrucke“ verfügbar sind.

Informationen und Antragsvordrucke