Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, im Hintergrund die Lehrerin

Schulbauförderung öffentlicher Träger

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm erfolgt die Landesförderung des Schulhausbaus für Schulen in öffentlicher Trägerschaft (i. d. R. Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen). Die Schulbauförderung verfolgt das Ziel, die kommunalen Schulträger dabei zu unterstützen bzw. in die Lage zu versetzen die erforderlichen Schulbaumaßnahmen durchzuführen. Dies erfolgt durch die Gewährung von Landeszuschüssen.

 

Zielsetzung:

Schaffung des erforderlichen Schulraums an öffentlichen Schulen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Öffentliche Schulträger

    Kontakt

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Referat 71

    Helmut Fischer
    0711 904-17120
    helmut.fischer@rps.bwl.de


    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Referat 71

    Ulrike Berger
    (Stadt KA, BAD, PF, Lkrs. KA, RA, CW, FDS, Enzkreis)
    0721 926-4535
    ulrike.berger@rpk.bwl.de

    Silvia Fricke
    (Stadt HD, MA, NOK, RNK)
    0721 926-4666
    silvia.fricke@rpk.bwl.de


    Regierungspräsidium Freiburg

    Referat 71

    Alexander Spruch
    0761 208-6207
    alexander.spruch@rpf.bwl.de


    Regierungspräsidium Tübingen

    Referat 71

    Frank Freudenmann
    07071 757-2052
    frank.freudenmann@rpt.bwl.de

    Im Hintergrund ein Handy, im Vordergrund eine Zeile zur Eintragung einer Homepage