Lachende Kinder in einem Klassenzimmer

Schulbauförderung freier Träger

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm erfolgt die Landesförderung des Schulhausbaus für Schulen in privater Trägerschaft (i. d. R. Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen). Die Schulbauförderung verfolgt das Ziel, die freien Schulträger dabei zu unterstützen bzw. in die Lage zu versetzen die erforderlichen Schulbaumaßnahmen durchzuführen. Dies erfolgt durch die Gewährung von Landeszuschüssen.

 

Zielsetzung:

Schaffung des erforderlichen Schulraums an privaten Schulen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Freie Schulträger

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 71

Helmut Fischer
0711 904-17120
helmut.fischer@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71

Ulrike Berger
(Stadt KA, BAD, PF, Lkrs. KA, RA, CW, FDS, Enzkreis)
0721 926-4535
ulrike.berger@rpk.bwl.de

Silvia Fricke
(Stadt HD, MA, NOK, RNK)
0721 926-4666
silvia.fricke@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Alexander Spruch
0761 208-6207
alexander.spruch@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71

Frank Freudenmann
07071 757-2052
frank.freudenmann@rpt.bwl.de

Im Hintergrund ein Handy, im Vordergrund eine Zeile zur Eintragung einer Homepage