Eine Frau spielt mit zwei Kindern

Förderung unterrichtsergänzender Betreuungsangebote

Was wird gefördert?

  • Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule innerhalb eines Zeitkorridors von sechs Stunden am Vormittag (inkl. Unterricht und Pausen)
  • Betreuungsangebote am Nachmittag und kommunalen Betreuungsgruppen an Ganztageshauptschulen im Umfag von max. 15 Stunden je Woche
  • Horte an der Schule. Betreuungszeit: Montag bis Freitag täglich mindestens fünf Stunden nach dem Unterrichtsvormittag.

 

Zielsetzung:

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Öffentliche Schulträger, freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine), örtliche Träger der Jugendhilfe, Gemeinden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe