Zuschüsse für den Betrieb und für Investitionen an Frauen- und Kinderschutzhäuser
Beschreibung
Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Frauen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Träger von Frauen- und Kinderschutzhäusern
Weitere Informationen
Gefördert werden Maßnahmen der Kriseninvention sowie präventive und nachsorgende Aufgaben der Frauen- und Kinderschutzhäuser #FKH# sowie investive Maßnahmen der Frauen- und Kinderschutzhäuser
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Hilda Frech
0711 904-12311
hilda.frech@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Evelyne Kneiphoff
0721 926-4687
evelyne.kneiphoff@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Damir Speer
0761 208-4617
damir.speer@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Tirza Schöner
07071 757-3275
tirza.schoener@rpt.bwl.de