Blick in die Innenröhre beim Bau des Tunnels in Schwäbisch Gmünd, man sieht Ingenieure und Arbeiter auf der Baustelle

Tunnelmanagerin /Tunnelmanager

Die Tunnelmanager sind für das gesamte Tunnelmanagement in allen Phasen des Tunnelprojektes – Planung, Bau und Betrieb – zuständig. Zum Management gehört dabei verstärkt die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Tunnels.

In den Regierungspräsidien sind die Tunnelmanager zuständig für alle Tunnel ab einer Länge von 80m an Bundes- und Landesstraßen. Für jeden Tunnel wird explizit ein Tunnelmanager durch die Tunnelverwaltungsbehörde der Regierungspräsidien benannt.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 43

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 43

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 43

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 43

Einfahrt in den Tunnel in Schwäbisch Gmünd, man sieht eine wenig befahrene Straße, die in den Tunnel führt, daneben Gebäude

Die Tunnelmanagerin / der Tunnelmanager…

  • erstellt in der Phase der Planung zusammen mit den BOS-Diensten das Gesamtsicherheitskonzept (BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie z.B. Polizei, Feuerwehr etc.)
  • überprüft Planungsunterlagen und berät fachlich in der Tunnelplanung
  • stellt die Sicherheitsdokumentation (Sidoku) zusammen und hält sie auf aktuellem Stand (Dokumentation der Sicherheitsausstattung)
  • informiert und verteilt alle Dokumente an die Beteiligten der Tunnelorganisation
  • erstellt über alle erheblichen Störungen und Unfälle, die sich im Tunnel ereignen, einen Bericht
  • leitet die Berichte an Verwaltungsbehörde (VB), den Sicherheitsbeauftragten (SI) und die Einsatzdienste weiter
  • beantragt bei Bedarf bei der Verwaltungsbehörde die Zulassung innovativer Sicherheitseinrichtungen bzw. – verfahren
  • beantragt die Genehmigung des Tunnelbetriebs zur Tunnel-Inbetriebnahme
  • bei der Verwaltungsbehörde (auch bei wesentlichen Änderungen)
  • ernennt für jeden Tunnel einen Sicherheitsbeauftragten, der zuvor von der Verwaltungsbehörde anerkannt sein muss und der sämtliche Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen koordiniert, um die Sicherheit der Nutzer und des Betriebspersonals sicherzustellen
  • informiert den Sicherheitsbeauftragten über alle baulichen und betrieblichen Veränderungen
  • erhält fachliche Unterstützung durch den Sicherheitsbeauftragten.
  • führt eine regelmäßige Überprüfung der in den Alarm- und Gefahrenabwehrpläne festgelegten Handlungsräumen durch zusammen mit den Einsatzdiensten und dem Sicherheitsbeauftragten
  • organisiert mindestens alle 4 Jahre Großübung, jährlich Teilübungen/ Simulationsübungen
  • überprüft, überwacht und übt die festgelegten Handlungsabläufe für die unterschiedlichen Notfälle
  • wirkt bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten für den Tunnelbetrieb bei geänderter Verkehrsführung während Baumaßnahmen mit