Rettungsschwimmring, der in klarem Poolwasser schwimmt

Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12

Inken Beißmann
76247 Karlsruhe

0721 926-3215
0721 93340212
inken.beissmann@rpk.bwl.de

Fachangestellte für Bäderbetriebe üben Tätigkeiten im Bäder- und Freizeitbereich aus. Zu ihren Aufgaben gehören die Beaufsichtigung des gesamten Badebetriebes, der Sanitäts- und Rettungsdienst und die Betreuung von Badegästen. Erteilen von Schwimmunterricht, die Besucherbetreuung, die Pflege und Wartung der technischen Anlagen und die ständige Kontrolle und Garantie der Wasserqualität gehören zu ihrem Verantwortungsgebiet.

Im Bereich der Bäderverwaltung werden Abrechnungen und Statistiken erstellt und Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Aufgaben im zugehörigen Berichts- und Haushaltswesen werden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erfordernisse erledigt.

Aufgabenbereiche sind z.B.:

  • Beaufsichtigen des Badebetriebes
  • Schwimmen
  • Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen
  • Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Messen physikalischer und chemischer Größen
  • Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes
  • Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen
  • Verwaltungsarbeiten im Bad
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Der Berufsschulunterricht wird in den Fächern

  • Retten und Schwimmen
  • Badebetrieb
  • Bädertechnik
  • Technologiepraktikum
  • Computeranwendung

erteilt.

Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.

Bewerbungen sind unmittelbar an Städte oder Gemeinden oder private Bäderbetriebe zu richten.

Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach Fabae-Zulassung@rpk.bwl.de gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.

Der Ausbildungsnachweis

​Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).

Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).

Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise (pdf, 13 KB)
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise (pdf, 12 KB)
Formblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 288 KB)
Deckblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 457 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)

Sommerprüfung 2024

Antrag auf Zulassung bis: 02.02.2024
Schriftliche Kenntnisprüfung: 06.05. bis 08.05.2024
Fertigkeitsprüfung:
Teil 1: voraussichtlich 25.06. bis 27.06.2024
Teil 2: voraussichtlich 09.07. bis 11.07.2024
Mündliche Ergänzungsprüfung: voraussichtlich 09.07. bis 11.07.2024

Ausschreibung (pdf, 234 KB)


Abschlussprüfung Winterprüfung 2024/2025

Antrag auf Zulassung bis: 16.08.2024
Schriftliche Kenntnisprüfung: 12.11.-14.11.2024
Fertigkeitsprüfung: 21.01.2025
Mündliche Ergänzungsprüfung:  21.01.2025

Ausschreibung (pdf, 313 KB)


Zwischenprüfung 2025

Antrag auf Zulassung bis: 22.11.2024
Schriftliche Kenntnisprüfung: voraussichtlich 21.02.2025
Fertigkeitsprüfung: voraussichtlich 17.-19.02.2025

Ausschreibung (pdf, 223 KB)

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