Zwei Hände voll Boden

Boden

Der Boden stellt einen wesentlichen Bestandteil unserer Umwelt dar. Er ist vielfältigen Einwirkungen infolge Besiedelung, Nutzungen und Schadstoffeinträgen ausgesetzt. Wir arbeiten dafür, den Boden durch frühzeitige Entwicklung von Konzeptionen und Beratung vorsorgend zu schützen und bereits eingetretene nachteilige Bodenveränderungen zu sanieren oder deren Auswirkungen zu begrenzen.

Vorsorgender Bodenschutz

Die Regierungspräsidien koordinieren fachtechnische Stellungnahmen auf dem Wege der Beteiligung bei flächenrelevanten Planungen sowie bei ökologischen Fachplanungen. Hier, wie auch bei Gestattungsverfahren bis hin zu Planfeststellungen oder bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, setzt das Einbringen von Bodenschutzbelangen die vorherige sachgerechte Erfassung der vorliegenden Böden und ihrer Funktionen voraus.

Außerdem überwachen wir, dass die bodenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vorsorgeverpflichtungen eingehalten werden, insbesondere bei der Verwertung von Abfällen und beim Aufbringen von Materialien auf Böden.

Nachsorgender Bodenschutz

Grundsätzlich obliegt den unteren Bodenschutzbehörden (Untere Verwaltungsbehörden) die sachliche Zuständigkeit im Zusammenhang mit dem nachsorgenden Bodenschutz. Ist die Gebietskörperschaft, für deren Bezirk die Untere Verwaltungsbehörde zuständig ist, selbst beteiligt, werden diese Aufgaben von den Regierungspräsidien als höhere Bodenschutzbehörden wahrgenommen.

In diesem Zusammenhang

  • veranlassen wir Bodenuntersuchungen zur Erkundung, Bewertung und Sicherung bzw. Sanierung von flächenhaften Bodenbelastungen (schädliche Bodenveränderungen);
  • erfassen, erheben, erkunden, bewerten, sanieren, sichern und kontrollieren wir Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und fördern diese Maßnahmen und
  • bearbeiten wir Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen.