Förderbereich Kultur
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Ab dem 01.01.2027 gilt in diesem Zusammenhang folgende Regelung:
Bei Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit dem Eingang des Antrags beim Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. In diesen Fällen können Zuwendungen auch nach dem Projektbeginn bewilligt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung entsteht dadurch jedoch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht. Der Antragsteller beginnt vielmehr mit dem Projekt auf eigene Verantwortung.