Luftverkehr und Luftsicherheit

Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 46.2
Luftverkehr und Luftsicherheit
Die Außenstelle des Referats in Freiburg ist umgezogen.
Es ändern sich weder die E-Mail-Adresssen noch die Briefanschrift - auch werden die künftigen Theoretischen Luftfahrerprüfungen weiterhin in der Bissierstraße 7 in Freiburg stattfinden.
Die neuen Telefonnummern finden Sie in der Liste der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Auf Grund derzeitiger personeller Engpässe im Bereich der Lizenzierung und Ausbildung, bieten wir derzeit nur eingeschränkte telefonische Sprechzeiten an. Diese sind:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sehr gerne können Sie jederzeit Ihr Anliegen an unser Funktionspostfach richten:
lizenzierung-luftverkehr@rps.bwl.de
Hinweis zur Änderung der Gebühren für die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 LuftSiG ab 1. Juli 2022
Zum 1. Juli 2022 hat das Regierungspräsidium Stuttgart als Luftsicherheitsbehörde Baden-Württemberg die Gebühren für Entscheidungen gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
neu festgesetzt.
Gemäß § 1 Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) in Verbindung mit Ziff. 3 des Gebührenverzeichnisses zur LuftSiGebV werden für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG ab dem 01.07.2022 folgende Gebühren erhoben:
- Feststellung der Zuverlässigkeit: 70,00 EURO
- Nichtfeststellung der Zuverlässigkeit: 150,00 EURO
Die Gebührenerhöhung tritt mit dem 01.07.2022 in Kraft und gilt für alle Entscheidungen, welche ab diesem Zeitpunkt getroffen werden.
Aktuelle Informationen in Verbindung mit der Corona-Pandemie
In Baden Württemberg werden wieder theoretische Luftfahrerprüfungen durchgeführt, jedoch nicht an den veröffentlichten Terminen. Die Anmeldungen durch die Ausbildungsleiter können ausschließlich über unser Funktionspostfach oder per Post entgegen genommen werden. Nach Eingang der Empfehlung durch den Ausbildungsbetrieb werden individuell Termine vereinbart.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts in Baden-Württemberg.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen Stuttgart
Hier gelangen Sie zu den Informationen und Jahresberichten des Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart