Luftverkehr und Luftsicherheit

Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 46.2
Luftverkehr und Luftsicherheit
Die Außenstelle des Referats in Freiburg ist umgezogen.
Es ändern sich weder die E-Mail-Adresssen noch die Briefanschrift - auch werden die künftigen Theoretischen Luftfahrerprüfungen weiterhin in der Bissierstraße 7 in Freiburg stattfinden.
Die neuen Telefonnummern finden Sie in der Liste der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
In Stuttgart finden die theoretischen Prüfungen weiterhin in Einzelprüfungen statt.
Nach Eingang der Empfehlung durch den Ausbildungsbetrieb werden individuelle Termine vereinbart.
In der Außenstelle Freiburg werden monatlich Prüfungen (Theoretische Luftfahrer-prüfungen und praktische Sprechfunkprüfungen) angeboten. Die Termine in Freiburg finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Verkehr/Luftverkehr/_DocumentLibraries/Documents/Termine_Sprechfunkpruefung.pdf
Anmeldungen durch den Ausbildungsleiter für Stuttgart/Freiburg können ausschließlich über unser Funktionspostfach erfolgen: lizenzierung-luftverkehr@rps.bwl.de
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts in Baden-Württemberg.
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Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen Stuttgart
Hier gelangen Sie zu den Informationen und Jahresberichten des Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart