Umwelttechnische Berufe
Fachkraft für Abwassertechnik - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik - Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Kerstin Seemann
76247 Karlsruhe
0721 926-8192
0721 93340212
kerstin.seemann@rpk.bwl.de
Fachkräfte für Abwassertechnik arbeiten im Bereich von Entwässerungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlammbehandlung in kommunalen und industriellen Kläranlagen.
Fachkräfte für Abwassertechnik führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit. Sie sind elektrotechnisch befähigte Personen.
Fachkräfte für Abwassertechnik:
- planen, überwachen, steuern und dokumentieren die Prozessabläufe,
- erkennen Störungen im Prozessablauf und leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein,
- erkennen Gefährdungen im Arbeitsablauf und führen Schutzmaßnahmen durch,
- führen Messungen und analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch,
- bedienen Anlagen und Geräte,
- inspizieren und warten Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand,
- kennen die Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus,
- erfassen Daten, werten sie aus und nutzen die Prozessoptimierung,
- überwachen und dokumentieren die Einhaltung rechtlicher Anforderungen,
- arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst.
Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik arbeiten in kommunalen und industriellen Betrieben der Wasserversorgung.
Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.
Sie sind elektrotechnisch befähigte Personen.
Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik:
- steuern und kontrollieren technische Abläufe,
- bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -förderung, -speicherung und -verteilung,
- legen Rohrleitungen, montieren und demontieren die Anlagen
- überprüfen Kundenanlagen,
- führen an den elektrischen Anlagen im Wasserwerk in begrenztem Umfang Schaltvorgänge und Reparaturen durch,
- nehmen zur Eigenüberwachung des Lebensmittels "Trinkwasser" Proben, bestimmen in begrenztem Maße Qualitätsparameter und bewerten sie,
- dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
- erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
- arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
- wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an,
- handeln kundenorientiert und wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft arbeiten in Entsorgungsunternehmen, Verwertungs- und Beseitigungsanlagen, wie z.B. Glas- und Papierrecycling, Deponien, Kompostierungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen.
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:
- nehmen Abfälle an
- identifizieren, untersuchen und deklarieren Abfälle,
- ordnen Abfälle Entsorgungssystemen zu,
- disponieren Behälter und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsvorschriften,
- steuern und kontrollieren technische Abläufe,
- bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren Anlagen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung,
- erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
- dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
- handeln kundenorientiert und wenden entsprechende Informations- und Kommunikationstechniken an,
- arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
- wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an.
Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Bewerbungen sind unmittelbar an Gemeinden oder Stadtwerke zu richten.
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Elektrotechnologie Zentrum Stuttgart – Ausbildungspartner und Kursanbieter für die Kurse „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
Deula Baden-Württemberg – Ausbildungspartner für Metall und Mechanische Bearbeitung sowie Schweißen
Liste der zertifizierten Labore für die Trinkwasserversorgung
Recherchesystem Messstellen und Sachverständige – ReSyMeSa - Notifizierte Stellen im Abfallbereich
Dokumenttitel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Erklärung für das Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) | 233 KB | |
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung | 629 KB | |
Anmeldung zur Zwischenprüfung | 448 KB |
Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach UT-Berufe-Zulassung@rpk.bwl.de gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.
Musterverträge / Ausbildungsbeginn
Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes vom 24.05.2022 (pdf, 399 KB)
Richtlinien für die vorzeitige Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung (pdf, 15 KB)
Prüfungsregelung des Regierungspräsidiums Karlsruhe für Umschulungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (pdf, 15 KB)
Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung
Verkürzung der Ausbildung
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (pdf, 421 KB)
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten (pdf, 18 KB)
Verlängerung der Ausbildung
Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (pdf, 235 KB)
Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten
Der Ausbildungsnachweis
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).
Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).
Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise (pdf, 13 KB)
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise (pdf, 12 KB)
Formblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 288 KB)
Deckblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 457 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)
Abschlussprüfung Winter 2023/2024
Antrag auf Zulassung: Bis 15.09.2023
Schriftliche Kenntnisprüfung: 14. - 15.11.2023
Fertigkeitsprüfung: Für alle 3 Ausbildungsberufe voraussichtlich Januar 2024
Zwischenprüfung 2024
Anmeldung: bis 15.12.2023
Schriftliche Kenntnisprüfung: 05.03.2024
Fertigkeitsprüfung: 06. - 07.03.2024
Abschlussprüfung Sommer 2024
Anmeldung: bis 15.02.2024
Schriftliche Kenntnisprüfung: 06.05. – 08.05.2024
Fertigkeitsprüfung: 02.07. – 03.07.2024 im Bereich Wasserversorgungstechnik und Kreislauf-Abfallwirtschaft
Fertigkeitsprüfung: 10.07.2024 im Bereich Abwassertechnik
Mündliche Ergänzungsprüfung: am Tag der Fertigkeitsprüfung auf der Prüfungsanlage
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Abschlussprüfung Sommer 2023 | 28 KB | |
Zwischenprüfung 2023 | 16 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2022 | 29 KB | |
Zwischenprüfung 2022 | 16 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2021 | 33 KB | |
Zwischenprüfung 2020 | 16 KB | |
Zwischenprüfung 2019 | 15 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2020 | 29 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2019 | 29 KB |
