Umwelttechnische Berufe

Fachkraft für Abwas​sertechnik - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik - Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft​

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Referat 12

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76247 Karlsruhe
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Weibliche Fachkraft für Abwassertechnik auf dem Gelände einer Kläranlage

Fachkraft für Abwassertechnik

Weibliche und männliche Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Links dahinter ein Lkw, im Hintergrund rechts liegt recyclebares Material

Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Zwei Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik, die ein digitales Tablet verwenden, während sie an Rohrleitungen und Maschinen in der Werkstatt arbeiten.

Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik

Fachkräfte für Abwassertechnik arbeiten im Bereich von Entwässerungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlammbehandlung in kommunalen und industriellen Kläranlagen.

Fachkräfte für Abwassertechnik führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit. Sie sind elektrotechnisch befähigte Personen.

Fachkräfte für Abwassertechnik:

  • planen, überwachen, steuern und dokumentieren die Prozessabläufe,
  • erkennen Störungen im Prozessablauf und leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein,
  • erkennen Gefährdungen im Arbeitsablauf und führen Schutzmaßnahmen durch,
  • führen Messungen und analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch,
  • bedienen Anlagen und Geräte,
  • inspizieren und warten Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand,
  • kennen die Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus,
  • erfassen Daten, werten sie aus und nutzen die Prozessoptimierung,
  • überwachen und dokumentieren die Einhaltung rechtlicher Anforderungen,
  • arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst.

Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik arbeiten in kommunalen und industriellen Betrieben der Wasserversorgung.

Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.

Sie sind elektrotechnisch befähigte Personen.

Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik:

  • steuern und kontrollieren technische Abläufe,
  • bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -förderung, -speicherung und -verteilung,
  • legen Rohrleitungen, montieren und demontieren die Anlagen
  • überprüfen Kundenanlagen,
  • führen an den elektrischen Anlagen im Wasserwerk in begrenztem Umfang Schaltvorgänge und Reparaturen durch,
  • nehmen zur Eigenüberwachung des Lebensmittels "Trinkwasser" Proben, bestimmen in begrenztem Maße Qualitätsparameter und bewerten sie,
  • dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
  • erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
  • arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
  • wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an,
  • handeln kundenorientiert und wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.

Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft arbeiten in Entsorgungsunternehmen, Verwertungs- und Beseitigungsanlagen, wie z.B. Glas- und Papierrecycling, Deponien, Kompostierungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen.

Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft  führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.

Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:

  • nehmen Abfälle an
  • identifizieren, untersuchen und deklarieren Abfälle,
  • ordnen Abfälle Entsorgungssystemen zu,
  • disponieren Behälter und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsvorschriften,
  • steuern und kontrollieren technische Abläufe,
  • bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren Anlagen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung,
  • erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
  • dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
  • handeln kundenorientiert und wenden entsprechende Informations- und Kommunikationstechniken an,
  • arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
  • wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an.

Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.

Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach UT-Berufe-Zulassung@rpk.bwl.de gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.

Der Ausbildungsnachweis

​Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).

Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).

Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise (pdf, 13 KB)
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise (pdf, 12 KB)
Formblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 288 KB)
Deckblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 457 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)

Zwischenprüfung 2024

Anmeldung: bis 15.12.2023

Schriftliche Kenntnisprüfung: 05.03.2024

Fertigkeitsprüfung: 06. - 07.03.2024

Ausschreibung (pdf, 128 KB)

Werkzeugliste (pdf, 84 KB)

Abschlussprüfung Sommer 2024

Anmeldung: bis 15.02.2024

Schriftliche Kenntnisprüfung: 06.05. – 08.05.2024

Fertigkeitsprüfung: 02.07. – 03.07.2024 im Bereich Wasserversorgungstechnik und Kreislauf-Abfallwirtschaft

Fertigkeitsprüfung: 10.07.2024 im Bereich Abwassertechnik

Mündliche Ergänzungsprüfung: am Tag der Fertigkeitsprüfung auf der Prüfungsanlage

Ausschreibung (pdf, 315 KB)

Werkzeugliste für den Ausbildungsbetrieb- Fertigkeitsprüfung im Prüfungsfach  „Elektrotechnische Arbeiten“ im Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik und Wasserversorgungstechnik (pdf, 304 KB)

Weitere Informationen