Ausbringen von Pflanzenschutz auf dem Feld

Pflanzenschutz

Im Pflanzenschutz steht die Umsetzung der nach dem Pflanzenschutzrecht festgesetzten Hoheitsaufgaben (z. B. Genehmigungen, Pflanzenbeschau, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen) im Mittelpunkt. Für die landwirtschaftliche Betriebe werden Verfahren des integrierten und umweltschonenden Pflanzenschutzes mit dem Ziel der Produktion von qualitativ hochwertigen Lebens- und Futtermitteln und des nachhaltigen Schutzes des Naturhaushaltes weiterentwickelt.

Kontakte

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 33

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 33

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 33

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 33

Aufgaben der Regierungspräsidien im Pflanzenschutz

Die Überwachung und Kontrolle des Pflanzenschutzgesetzes und der nach dem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen erfolgt durch die unteren Landwirtschaftsbehörden an den Landratsämtern (LRA). Der Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium unterstützt und koordiniert diese Kontrollen und ist auch Widerspruchsbehörde bei Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg: Rechtliche Vorgaben im Pflanzenschutz

Wer Pflanzenschutzmittel für andere - außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe - anwenden oder zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten will, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit dem Regierungspräsidium mitteilen. (§ 10 PflSchG).

Ebenso hat nach § 24 PflSchG jeder, der PSM zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr bringen oder zu gewerblichen Zwecken einführen oder innergemeinschaftlich verbringen will, hat dies der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit, im Falle der Einfuhr der für den Betriebssitz oder die Niederlassung zuständigen Regierungspräsidiums vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Die Prüfung von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten (Raum und Flächenspritzen) unterliegt einer amtlichen Pflichtkontrolle. Die Koordinierung und Überwachung der Gerätekontrolle sowie die Anerkennung der amtlich anerkannten Kontrollbetriebe des Landmaschinenhandwerks obliegt dem Pflanzenschutzdienst.

Landwirtschaftiches Technologiezentrum Augustenberg: Pflanzenschutzgerätekontrolle

Anerkannte Kontrollstellen für Pflanzenschutzgeräte

 in den Regierungsbezirken (pdf, 188 KB)

Im Rahmen des Warndienstes werden Meldungen mit gezielten Hinweisen und Empfehlungen für die vorschriftsmäßige Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen von den Pflanzenschutzberatern der Landratsämter erstellt. Diese Meldungen können über den Telefonischen Fernabruf ein Faxabonnement oder das Internet von Landwirten, Gärtnern und andere Interessenten abgerufen werden. Die biologischen Daten der Schaderreger, der Zustand und die Entwicklung der Kulturpflanzen, Schadschwellenwerte sowie phänologische und meteorologische Gesichtspunkte werden bei der Erstellung dieser Meldungen berücksichtigt. Durch die Verwendung aktueller Versuchsergebnisse und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse wird versucht, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln so zu steuern, dass sie nur unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte zum Einsatz kommen und auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt werden. Der Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums koordiniert diese Aufgabe.

Infodienst Landwirtschaft

Ziele der Anbaumaterialverordnung (Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Obst , Gemüse und Zierpflanzen - AGOZV) ist die Gewährleistung einer bestimmten Qualität bei Anbaumaterial (insbesondere Jungpflanzen, Vermehrungsmaterial und Pflanzgut) von Zierpflanzen Obst und Gemüsearten. Es sind dazu Mindestanforderungen vor allem zur Pflanzengesundheit und äußeren Qualität festgelegt, die bei der Vermarktung innerhalb der EU (einschließlich innerhalb Deutschlands) erfüllt sein müssen.

Um sicherzustellen, dass keine Quarantäneschädlinge verschleppt werden, werden Betriebe, die innerhalb der EU und innerhalb des Bundesgebietes speziell in der Pflanzensbeschauverordnung genannte Pflanzen verschicken vom Pflanzengesundheitsdienst des Regierungspräsidiums anerkannt und registriert und auf Einhaltung der Befallsfreiheit kontrolliert.

Um einen gleichmäßigen Standard bei der Durchführung von Wirksamkeitsuntersuchungen von Pflanzenschutzmitteln nach der GEP (gute experimentelle Praxis) in privaten Versuchseinrichtungen zu erhalten, müssen diese von dem Regierungspräsidium anerkannt und kontrolliert werden.