Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)Antragsstellung im ELR-Programm 2027

Informationen zur Antragsstellung und Antragsformulare zum ELR-Programmjahr 2027 folgen zeitnah. Die Antragsstellung 2026 ist abgeschlossen.

Die aktuelle Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat 2027, Informationen für Kommunen zu modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen sowie einen Mustertext für Kommunen für die Amtsblätter finden Sie bereits unter der Rubrik “ELR-Rechtsgrundlagen, allgemeine Informationen und Aufnahmeantrag”. (Stand: 22.05.2025)

Hinweis zu den Excel-Formularen:

Wenn Sie als Browser den Internet Explorer verwenden, so müssen Sie die rechte Maustaste drücken und „Ziel speichern unter“ wählen. Bei anderen Browsern genügt ein Anklicken der Datei zum Herunterladen.
Bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise und Erläuterungen zu den ELR-Formularen. Diese sind in den Formularen auf einer separaten Seite hinterlegt. Sie können durch Anklicken des Reiters „Erläuterungen“ angezeigt werden.
Alle Formulare sind mit einem Dokumentenschutz gegen Veränderungen versehen. Dieser ist in der Regel passwortgeschützt. Bei Formularen, die verändert werden dürfen, kann der Schutz ohne Passworteingabe aufgehoben werden.
Alle ungeschützten Eingabefelder lassen sich mit der Tab-Taste ansteuern.

Dokumente für die Antragstellung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.

Die Regierungspräsidien sind bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten und sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz (Nr. 6.1 und 6.2 ELR) für die Bewilligung sowie die für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. 

L-Bank: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Kommunen

Dokumente für die Antragsstellung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für Projekte, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit dienen (z. B. Privatpersonen, Vereine)

Die Regierungspräsidien sind bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten und sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz (Nr. 6.1 und 6.2 ELR) für die Bewilligung sowie die für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. 

L-Bank: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – privat – nicht gewerblich

Dokumente für die Antragsstellung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für Projekte, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen (z. B. Unternehmen, Vermieter, Vereine mit wirtschaftlicher Betätigung).

Projekte mit Beihilferelevanz (Nr. 6.3 ELR) werden nach Einplanung von der L-Bank: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Unternehmen und Vermietende bewilligt und abgerechnet. 
Die Dokumente zur Antragsstellung folgen zeitnah. Stand: 22.05.2026

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Statistik der Baufertigstellung

Unsere Hilfestellung: Kurzanleitung zum Öffnen des Formulars "Statistik der Baufertigstellung": 
1. Bundesland: „Baden-Württemberg“ auswählen
2. Was möchten Sie tun: Relevant ist die linke Spalte „Baugenehmigung
3. Wählen Sie aus: „Leeren Erhebungsbogen für Baugenehmigung ausdrucken (PDF)“ und klicken Sie unten rechts auf "Ausführen"
4. Auf Seite 5 finden Sie das Formular: „Statistik der Baufertigstellung“

Informationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen

Informationen der L-Bank zum ELR

Infoblatt der L-Bank zur De-minimis-Regel

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuschüsse zur Förderung der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft nach VwV zum Entwicklungsprogramm LR (ANBest-ELR)