Windkraft mit Unternutzung Getreidefeld

Windkraft

Die Landesregierung hat mit der Erstellung des Windatlasses und des Windenergieerlasses sowie der Änderung des Landesplanungsgesetzes Maßnahmen zum Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg getroffen. Darüber hinaus wurden seitens der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ergänzende Planungshinweise und -karten für Windkraftanlagen erarbeitet, welche fortlaufend ergänzt bzw. aktualisiert werden.

Der Ausbau der Windenergie und die damit in Zusammenhang stehenden Fragestellungen bilden einen zentralen Schwerpunkt der Arbeit aller vier Stabsstellen für Energiewende, Windenergie und Klimaschutz im Land. Belange der Raumplanung, Bauleitplanung, des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes, des Bauordnungsrechts, des Immissionsschutzes, des Denkmalschutzs, der Wasserwirtschaft, des Straßenrechts, der Eisenbahnen oder auch des Luftverkehrs sind mit dem Ausbau der Windenergie berührt.

Auerhuhn ruft im Wald

Neue Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn

Der beschleunigte Ausbau der Windenergie und der Schutz des seltenen Auerhühner in Baden-Württemberg lassen sich gemeinsam verwirklichen. Zu diesem Zweck haben das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine neue Planungsgrundlage veröffentlicht.

Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn (pdf)

Kartengrundlage mit Darstellung der Flächen (pdf) 

Checkliste Windenergie und Auerhuhn (pdf)

Hintergrundinformationen FAQ Windenergie und Auerhuhn (pdf)

Geodaten (Download, zip)