Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Entwicklungsprogramm Ländlicher RaumELR-Antragsstellung bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Informationen, Unterlagen und Formulare zur Antragsstellung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Das kleine 1 x1 des ELR!

Sie haben Fragen zu Förderschwerpunkten, Antragsverfahren oder suchen nach Modellgemeinden? Auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat finden Sie detaillierte Informationen zu Förderzielen, Voraussetzungen, Best-Practice-Beispielen etc. im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ansprechpersonen zur ELR-Antragsstellung in den Regierungspräsidien

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Investitionsort.

Allgemeine Hinweise zur ELR-Antragstellung

Die Regierungspräsidien sind für die Bearbeitung der ELR-Anträge zuständig. 

Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten und sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz (Nr. 6.1 und 6.2 ELR) für die Bewilligung sowie die für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. 
L-Bank: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Kommunen

L-Bank: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – privat – nicht gewerblich

Projekte mit Beihilferelevanz (Nr. 6.3 ELR) werden nach Einplanung von der L-Bank: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Unternehmen und Vermietende bewilligt und abgerechnet.

Das Internetangebot zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wird von den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen gemeinsam getragen.

Ein Mann sitzt mit Handy vor einem Laptop

Hier können Sie Anträge im ELR-Programm 2027 stellen!

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Kontakt-Flyout

Entwicklungsprogramm Ländlicher RaumKontakt

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Kontakt

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Investitionsort.

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 32

Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Ludwigsburg 

Kristin Hetzel (Sachgebietsleiterin)
0711 904-13211
E-Mail senden

 

Landkreis Heilbronn und Ostalbkreis

Claudio Merlino
0711 904-13214
E-Mail senden

 

Main-Tauber-Kreis

Elena Kucher
0711 904-13216
E-Mail senden

 

Hohenlohekreis, Rems-Murr-Kreis

Bianca Katz
0711 904-13208
E-Mail senden

 

Landkreis Schwäbisch Hall

Angela Kobe-Lang
0711 904-13204
E-Mail senden
 



Bearbeitung „MOGENA (Schwerpunktgemeinden)“

Claudio Merlino
0711 904-13214
E-Mail senden

 
Bearbeitung „Spitze auf dem Land“

Kristin Hetzel (Sachgebietsleiterin)
0711 904-13211
E-Mail senden

 

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 32

Yvonne Klewin 
0721 926-3725

Natalie Schloß
0721 926 3724

E-Mail senden

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 32


Landkreis: Ortenaukreis, einschließlich Schwerpunktgemeinden

Nicolette Bucher
0761 208-1255
E-Mail senden


Landkreis Lörrach, einschließlich Schwerpunktgemeinden

Julia Haar
0761 208-1239
E-Mail senden


Landkreis Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, einschließlich Schwerpunktgemeinden

Pia Herr
0761 208-1228
E-Mail senden


Landkreis: Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut, einschließlich Schwerpunktgemeinden

Felix Waldmann
0761 208-1244
E-Mail senden


Landkreis Konstanz, einschließlich Schwerpunktgemeinden sowie Grundsatzfragen des ELR

Markus Weißer
0761 208-1261
E-Mail senden

Bearbeitung Spitze auf dem Land

Nicolette Bucher
0761 208-1255
E-Mail senden

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 32

Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach

Christiane Peßler
07071 757-3329
E-Mail senden


Landkreise Bodenseekreis, Zollernalbkreis

Elisabeth Wörner
07071 757-3315
E-Mail senden


Landkreise Ravensburg, Sigmaringen

Jutta Reumann-Schwichtenberg
07071 757-3659
E-Mail senden


Landkreis Reutlingen

Katharina Dompson
07071 757-6273
katharina.dompson@rpt.bwl.de


Landkreis Tübingen und Bearbeitung „Spitze auf dem Land!“

Christine Braun-Nonnenmacher
07071 757-3327
E-Mail senden
 



Spitze auf dem Land!

Christine Braun-Nonnenmacher
07071 757-3327
E-Mail senden