Internethandel
Der Einkauf von Lebensmitteln per Internet ist bequem, kann aber auch mit Unsicherheiten verbunden sein. Hier setzt die Arbeit der Stabsstelle Ernährungssicherheit an. Im Internethandel soll ein vergleichbares Sicherheitsniveau beim Kauf von Lebensmitteln, Kosmetika, Futtermitteln, Tierarzneimitteln oder Tabakerzeugnissen gewährleistet werden können, wie im konventionellen Handel auch.
Ein Baustein in der Überwachung des Onlinehandels ist die Durchsetzung der Registrierungspflicht für Lebensmittelunternehmen im Internethandel und die Möglichkeit für die Verbraucher, durch geeignete Siegel die registrierten Händler zu identifizieren.
Ergänzend werden stichpunktartige Produktkontrollen durch Testkäufe durchgeführt. Dabei arbeiten die Experten der Stabsstelle behörden- und länderübergreifend. Wenn es erforderlich wird, veranlasst die Stabsstelle Ernährungssicherheit aber auch Schnellwarnungen und Rückrufe.
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Tübingen

Weitere Informationen
Liste der registrierten Unternehmen gemäß § 22 des Tabakerzeugnisgesetzes - Stand 18.05.2020 (pdf, 632 KB)
Merkblatt zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Internethandel (2015, pdf, 41.5 KB)
Merkblatt für Verbraucher zum Internethandel (pdf, 120 KB)
Merkblatt Internethandel mit Tierarzneimitteln (pdf, 32 KB)
Flyer BVL „Lebensmittel online kaufen – Tipps für Verbraucher“