Schild Wasserschutzgebiet

Wasserschutzgebiete

Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung in Baden-Württemberg wird zu rund 75 Prozent aus Grund- und Quellwasser und 25 Prozent aus Oberflächenwasser gedeckt. Um die für die öffentliche Wasserversorgung genutzten Wasservorkommen gegen Verunreinigungen zu schützen, werden im Einzugsbereich der Wasserfassungen Wasserschutzgebiete festgesetzt.

Schutzgebiete werden üblicherweise in Fassungsbereich (Zone I), Engere Schutzzone (Zone II) und Weitere Schutzzone (Zone III bzw. III A und III B) unterteilt. In den einzelnen Zonen sind jeweils bestimmte Nutzungen und Einrichtungen untersagt.

Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu Wasserschutzgebieten

Kartendienst der LUBW: Wasserschutzgebiete

Mineraldüngung mit Schläuchen

Nitratklassen

In Abhängigkeit von der Grundwasserbelastung durch Nitrat werden die Wasserschutzgebiete in verschiedene Nitratklassen eingeteilt. Ein Großteil der Bewirtschaftungsbeschränkungen gilt nur in den Problem- und Sanierungsgebieten (Nitratklasse 2 und 3). Des Weiteren gelten abgestufte allgemeine bzw. besondere Schutzbestimmungen in den einzelnen Zonen des jeweiligen Wasserschutzgebietes, um eine Nitratauswaschung weitestgehend zu vermeiden.

Für die finanziellen Nachteile, die sich durch die Einschränkungen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft (ogL) in den Wasserschutzgebieten ergeben, kann der Landwirt Ausgleichsleistungen (Pauschalausgleich bzw. Einzelausgleich) beantragen (Gemeinsamer Antrag).

Gemeinsamer Antrag: SchALVO

SchALVO

Mit der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) wurde zum Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten im Jahr 1988 die rechtliche Grundlage geschaffen, um eine mögliche Grundwasserbelastung durch Einträge aus der Landwirtschaft durch Pflanzennährstoffe und Pflanzenschutzmittel zu minimieren. Durch die Erneuerung der SchALVO 2001 wurden etliche Einschränkungen in der Fruchtfolge und Bodenbearbeitung für die Bewirtschafter in Wasserschutzgebieten neu eingeführt.

Wasserschutzgebiete und SchALVO

Gemeinsamer Antrag: SchALVO

 

SchALVO-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Tübingen

Wer weist die Wasserschutzgebiete aus?

In der Regel werden Wasserschutzgebiete von den Unteren Wasserbehörden (Land- und Stadtkreise) ausgewiesen. Dort können die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen eingesehen werden.

Einen Überblick über die Flächen der Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg gewinnen Sie im Daten- und Kartendienst der Landeanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) abgerufen werden.

Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg - Kartendienst der LUBW

Deklaratorische Liste Nitratproblem- und -sanierungsgebiete (Stand 01.01.2021)