Bibliothek mit Glaswänden und Leseraum mit Blick auf einen ruhigen Garten

Bibliotheksförderprogramm für Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum

Beschreibung

Mit dem Bibliotheksförderprogramm des Landes soll die Entwicklung von Konzepten zur Schließung weißer Flecken in der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum ermöglicht werden. Das Förderprogramm soll einen Anreiz bieten, kommunale öffentliche Bibliotheksangebote zu schaffen und dauerhaft zu betreiben.

Die Förderung erfolgt über eine anteilige Finanzierung und wird über die entsprechenden Zuwendungsrichtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geregelt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Kommunen und kommunale Verbünde

Hinweise zur Antragstellung

  • Die Antragssumme muss mindestens 3.000 Euro und darf maximal 25.000 Euro betragen. Eine Mitfinanzierung der beteiligten Kommunen in Höhe von mindestens 50 % des beantragten Landeszuschusses wird vorausgesetzt.
    Beispiel: Damit das Land die Mindestfördersumme von 3.000 Euro beisteuern kann, muss die Kommune mindestens 1.500 Euro aufwenden; das Gesamtvolumen des Vorhabens muss also mindestens 4.500 Euro betragen.
  • Antragsfrist: 15. August 2024

 

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 23
Bibliotheksförderprogramm

Kirsten Wieczorek
0711 904-12330
fst@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 23
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen

Peter Jan Heissenberger
0721 926-4317
fachstelle@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 23
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen - Bibliotheksförderprogramm

Simone Kerner
0761 208-4613
fst@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen

Jürgen Blim
07071 757-3843
fst@rpt.bwl.de

Richtlinien und Antragsformulare der Regierungspräsidien