Bibliotheksförderprogramm für Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum
Beschreibung
Mit dem Bibliotheksförderprogramm des Landes soll die Entwicklung von Konzepten zur Schließung weißer Flecken in der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum ermöglicht werden. Das Förderprogramm soll einen Anreiz bieten, kommunale öffentliche Bibliotheksangebote zu schaffen und dauerhaft zu betreiben.
Die Förderung erfolgt über eine anteilige Finanzierung und wird über die entsprechenden Zuwendungsrichtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geregelt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Kommunen und kommunale Verbünde
Hinweise zur Antragstellung
- Die Antragssumme muss mindestens 3.000 Euro und darf maximal 25.000 Euro betragen. Eine Mitfinanzierung der beteiligten Kommunen in Höhe von mindestens 50 % des beantragten Landeszuschusses wird vorausgesetzt.
Beispiel: Damit das Land die Mindestfördersumme von 3.000 Euro beisteuern kann, muss die Kommune mindestens 1.500 Euro aufwenden; das Gesamtvolumen des Vorhabens muss also mindestens 4.500 Euro betragen. - Antragsfrist: 15. August 2024
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 23
Bibliotheksförderprogramm
Kirsten Wieczorek
0711 904-12330
fst@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 23
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Peter Jan Heissenberger
0721 926-4317
fachstelle@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 23
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen - Bibliotheksförderprogramm
Simone Kerner
0761 208-4613
fst@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 23
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Jürgen Blim
07071 757-3843
fst@rpt.bwl.de
Richtlinien und Antragsformulare der Regierungspräsidien
Beschreibung | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Zuwendungsrichtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst | 263 KB | |
Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung | 141 KB | |
Verwendungsnachweis | 256 KB |