Bibliotheksförderprogramm für Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum
Beschreibung
Mit dem Bibliotheksförderprogramm des Landes soll die Entwicklung von Konzepten zur Schließung weißer Flecken in der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum ermöglicht werden. Das Förderprogramm soll einen Anreiz bieten, kommunale öffentliche Bibliotheksangebote zu schaffen und dauerhaft zu betreiben.
Die Förderung erfolgt über eine anteilige Finanzierung und wird über die entsprechenden Zuwendungsrichtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geregelt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Kommunen und kommunale Verbünde
Hinweise zur Antragstellung
- Die Antragssumme muss mindestens 1.500 Euro und darf maximal 7.500 Euro betragen. Eine Mitfinanzierung der beteiligten Kommunen mindestens in Höhe des beantragten Landeszuschusses wird vorausgesetzt.
- Antragsfrist: 15. Juli 2025
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 23
Bibliotheksförderprogramm
Kirsten Wieczorek
0711 904-12330
fst@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 23
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Peter Jan Heissenberger
0721 926-4317
fachstelle@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 23
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen - Bibliotheksförderprogramm
Simone Kerner
0761 208-4613
fst@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 23
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Jürgen Maiworm
07071 757-3843
fst@rpt.bwl.de
Richtlinien und Antragsformulare der Regierungspräsidien
Beschreibung | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Förderrichtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für 2025-2026 | 154 KB | |
Förderantrag | 141 KB | |
Verwendungsnachweis | 256 KB |