Umsatzsteuerbefreiung (UStG)
Bescheinigung nach § 4 UStG
Zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG können Sie auf Antrag bei den jeweils dafür zuständigen Stellen eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten.
Zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG können Sie auf Antrag bei den jeweils dafür zuständigen Stellen eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten.
Wir verwenden verschiedene Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Dabei werden die für den Betrieb der Seite notwendigen Cookies gesetzt. Ohne die Zustimmung zu diesen Cookies können unsere Internetseiten nicht richtig funktionieren. Die Datenschutzeinstellungen für andere Cookies, die der Analyse oder der Interaktion mit anderen Internetseiten und sozialen Netzwerken dienen, können Sie dagegen anpassen. Weitere Hinweise dazu finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung, bei der Sie auch Ihre Einwilligung widerrufen können. Ihre Daten werden zu Analyse- und Marketingzwecken nur verarbeitet, wenn Sie einen Haken bei diesem Punkt setzen und uns durch Klicken auf „Speichern“ Ihr Einverständnis geben.