Symbolbild Geldwäsche

Geldwäsche

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.

Terrorismusfinanzierung im Sinne des GwG bedeutet die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass sie ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen, eine Straftat mit terroristischem Hintergrund zu begehen. Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

 

 

    Aktuelle Hinweise 

Sanktionen gegen Russland 

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass seitens der Europäischen Union verschiedene Verordnungen im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland in Kraft getreten sind bzw. in Kürze in Kraft treten. Über das, was Sie vor diesem Hintergrund künftig bei Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zu beachten haben, informiert Sie die Financial-Intelligence-Unit (FIU). 

Hier finden Sie weitere Informationen im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland.
 

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 16
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
0711 904-11606, 0711 904-11607
0711 904-11666
geldwaesche@rps.bwl.de


Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 16
Jahnstraße 3
76133 Karlsruhe
0721 926-5328, 0721 926-5334
0721 93340232
geldwaesche@rpk.bwl.de


Regierungspräsidium Freiburg

Referat 16
Bissierstraße 7
79114 Freiburg
0761 208-4844, 0761 208-4841
0761 208-394796
geldwaesche@rpf.bwl.de


Regierungspräsidium Tübingen

Referat 16
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3028, 07071 757-5407
07071 757-3190
geldwaesche@rpt.bwl.de

 

Symbolbild Schwarzgeld

Zuständigkeiten der Regierungspräsidien

Die vier baden-württembergischen Regierungspräsidien sind durch die Landesregierung als zuständige Aufsichtsbehörden nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) für die Geldwäscheprävention und -bekämpfung im so genannten Nichtfinanzbereich bestimmt worden.

Unter die Aufsicht der Regierungspräsidien fallen Verpflichtete, die mit Gütern handeln (Güterhändler) wie beispielsweise Schmuck-, Uhren oder Automobilhändler, ferner Immobilienmakler, bestimmte Versicherungsvermittler, Finanzunternehmen (ohne Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute), Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen sowie Treuhänder.

Was sind unsere Aufgaben?

Das Geldwäschegesetz stellt verpflichtete Unternehmen vor die Frage, in welcher Art und Weise bestimmte Pflichten umzusetzen sind. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben hierzu gemeinsam Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen erstellt. Diese enthalten wichtige Hinweise und sind veröffentlicht unter:

Geldwäschegesetz (GwG)
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass die Aufsichtsbehörden die Einhaltung dieser Pflichten kontrollieren, bei Bedarf Maßnahmen anordnen und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro ahnden. Die Aufsichtsbehörden haben hierfür besondere Betretungs- und Kontrollrechte.

Sofern Sie Fragen haben, sprechen Sie das für Ihren Wohnort zuständige Regierungspräsidium an.

Was heißt das für Sie als Unternehmer/in?

Zur Verhinderung der Geldwäsche müssen die Unternehmen in bestimmten, im Gesetz genannten Fällen, Informationen über die Identität ihrer Vertragspartner einholen (Know your Customer-Prinzip = Kenne deinen Kunden). Sie müssen ihre Geschäftsbeziehungen auf Auffälligkeiten überwachen und interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um Anhaltspunkte für Geldwäsche zu erkennen.

Die dafür erforderlichen Maßnahmen sollen risikoorientiert ergriffen werden, d.h. anhand einer individuellen Analyse soll der Verpflichtete die für seine Geschäftstätigkeit und Geschäftspartner typischen Risiken erkennen und den Missbrauch zur Geldwäschezwecken durch jeweils geeignete Maßnahmen verhindern. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz trägt wesentlich dazu bei, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu verhindern.

Mehr zu diesen Pflichten entnehmen Sie der Rubrik "Weitere Informationen" auf dieser Seite.

Allgemeingültige Informationen und Formulare

Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

Die Dokumente sind nicht barrierefrei.

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Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz pdf 28 KB

Nationale Risikoanalyse

Die Dokumente sind nicht barrierefrei.

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Nationale Risikoanalyse pdf 129 KB

Transparenzregister

Die Dokumente sind nicht barrierefrei.

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Tranzparenzregister pdf 135 KB

Verdachtsmeldungen

Die Dokumente sind nicht barrierefrei.

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Allgemeine Anforderungen an die Darstellung des Sachverhalts (Nichtfinanzsektor) pdf 806 KB