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Lebendige Ortsmitten in Baden-Württemberg

Ortsmitten sind die Mittelpunkte von Städten oder Dörfern. Als Zentren erfüllen Ortsmitten wichtige Funktionen im gesellschaftlichen Leben. Unter Anderem sind hier Kirchen, Rathäuser, Läden und Restaurants verortet. Diese Bereiche sollen Menschen aus der Umgebung anziehen und das Leben vor Ort angenehmer machen. Sie sind wichtige Treffpunkte, die durch die verschiedensten Verkehrsmittel wie Fahrrad, Fuß, Auto oder Bus erreicht werden können und somit eine soziale Teilhabe ermöglichen. 

Im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) beziehen sich förderfähige Ortsmitten auf Bereiche an innerörtlichen, verkehrswichtigen Straßen. 

Als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörden sind die Regierungspräsidien die zentralen Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderprogramme. Bitte wenden Sie sich dazu an das Referat 45 in Ihrem jeweiligen Regierungsbezirk.

Auf dem Informationsportal des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema lebendige Ortsmitten. 

Kontakt

​Regierungspräsidium Stuttgart 

Referat 45

​Regierungspräsidium Karlsruhe 

Referat 45

​Regierungspräsidium Freiburg

Referat 45

​Regierungspräsidium Tübingen

Referat 45