Tourismus
Förderung der touristischen Infrastruktur
Die Regierungspräsidien beraten die Gemeinden bei der Förderung des Tourismus und wirken bei der Aufstellung und Abwicklung des Förderprogramms mit.
Förderung der Tourismusinfrastruktur
Prädikatisierung
In den Referaten 22 der Regierungspräsidien werden Prädikatisierungsanträge geprüft.
Eine Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Heilbrunnen-Betrieb setzt eine Anhörung des Fachausschusses für Tourismus voraus. Des Weiteren werden in den Regierungspräsidien bereits anerkannte Artbezeichnungen überprüft.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 22
Dr. Martin Schelberg
0711 904-12205
0711 904-12190
martin.schelberg@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 22
Sabrina Ponzelar
0721 926-7505
sabrina.ponzelar@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 22
Anna Neininger
0761 208-4672
anna.neininger@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 22
Inna Greifenstein
07071 757-3237
inna.greifenstein@rpt.bwl.de
Kur- und Erholungsorten - Voraussetzungen und Anträge
Titel | Dateityp | Größe |
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Antragsformular für die Artbezeichnung Erholungsort | 258 KB | |
Antragsformular für die Artbezeichnung Luftkurort | 257 KB |