Technischer Hochwasserschutz
Wirksamer Hochwasserschutz ist Gemeinschaftsaufgabe und geht alle an. Alle notwendigen Maßnahmen werden im Hochwasserrisikomanagement gebündelt und koordiniert.
Als ein Baustein haben Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zur Vermeidung von Hochwasserschäden in den besiedelten Gebieten nach wie vor eine wesentliche Bedeutung. Dabei darf bei allen technischen Schutzmaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden, dass sie nur bis zu einer gewissen Grenze - dem festgelegten Bemessungshochwasser - Schutz bieten können.
Klassische technische Schutzmaßnahmen sind z. B. Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Dämme, Polder, Gewässerausbau, Brücken, Durchlässe, Wehre und lokale Hochwasserschutzmaßnahmen wie Mauern und mobile Wände. Maßgebend für die Auslegung dieser Anlagen ist die Höhe des Bemessungshochwassers in Abhängigkeit vom Gefährdungsgrad und der Nutzung des Gebietes. Im Regelfall ist für bebaute Gebiete ein Schutz vor einem hundertjährlichen Abflussereignis anzustreben.
Träger technischer Hochwasserschutzmaßnahmen
Träger von technischen Hochwasserschutzmaßnahmen zum Schutz bestehender Siedlungen an Flüssen und Bächen vor schadbringenden Überflutungen sind in der Regel die Gemeinden oder an den Gewässern erster Ordnung die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien.
Geeignete Maßnahmen sind neben dem Bau und Betrieb von Hochwasserrückhaltemaßnahmen wie Deichrückverlegungen und Wiederanbindung von Aueflächen, gesteuerten und ungesteuerten Poldern sowie Hochwasserrückhaltebecken auch die Erhöhung der Abflussleistung von Gewässern durch Gewässerausbaumaßnahmen. Bei sicherheitstechnischen Anlagen müssen Standsicherheit und der Schutz vor Versagen gewährleistet sein.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 53.1: Hochwasserschutz und Gewässerökologie, Planung und Bau
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 53.1: Gewässer I. Ordnung, Hochwasser-schutz, Planung und Bau
Referat 53.2: Gewässer I. Ordnung, Hochwasser-schutz, Betrieb und Unterhaltung
Regierungspräsidium Tübingen
Ref 53.1: zuständig für die Landkreise Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm
Ref 53.2: zuständig für die Landkreise Tübingen, Reutlingen, Zollernalb, Bodensee und Ravensburg