Schüler und Schülerinnen im Unterricht die einen Sozialberuf erlernen

Förderung von Schulen für Sozialberufe

Beschreibung:

Als Ersatzschulen genehmigte Fachschulen für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik (Schwerpunkt Jugend- und Heimerzieher), Fachrichtung Heilerziehungspflege oder Fachrichtung Heilpädagogik - sowie Berufsfachschulen für Arbeitserziehung, für Heilerziehungsassistenz, für Altenpflege oder für Haus- und Familienpflege erhalten auf Antrag Zuschüsse des Landes.

Zielsetzung:

Sicherung qualifizierter beruflicher Bildung

Wer kann einen Antrag stellen?

Genehmigte Fachschulen und Berufsfachschulen

Online-Antrag "Schulraumförderung für private Pflegeschulen beantragen" (Service-BW)
Hinweis: Einmalige Registrierung erforderlich.

 

 

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 23
Hilda Frech
0711 904-12311
hilda.frech@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 23
Georg Senger
0721 926-4256
georg.senger@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 23
Martina Trost
0761 208-4615
martina.trost@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23
Jürgen Bein
07071 757-3538
juergen.bein@rpt.bwl.de