Schild mit dem Buchstaben "i" vor einer Touristikinformation

Förderung der Tourismusinfrastruktur

Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Investitionen für die Errichtung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind und überwiegend touristisch genutzt werden. Auf eine flächensparende Realisierung ist grundsätzlich zu achten; den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens entsprechend dem Klimaschutzgesetz des Landes ist Rechnung zu tragen.

Zu den förderfähigen Tourismusinfrastruktureinrichtungen zählen z. B. öffentliche Einrichtungen als Grundausstattung einer Tourismusgemeinde wie Tourist-Informationszentren gemäß Standard der DTV i-Marke, und Einrichtungen, die nach dem geltenden Kurortegesetz und nach den im Kur- und Bäderwesen allgemein anerkannten Grundsätzen erforderlich sind.

Die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Mobilitätsbeeinträchtigungen sind dabei zu berücksichtigen.

Zielsetzung

Zuwendungszweck ist die Stärkung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen, um deren Erlebnisqualität und Attraktivität zu verbessern. Die Förderung soll insbesondere dem Ausbau der Barrierefreiheit im Sinne eines „Tourismus für alle“, der Unterstützung der touristischen Entwicklung strukturschwacher Gebiete und einer Erhöhung des Erholungs- und Freizeitwertes der Tourismusgemeinden dienen.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 22
Dr. Martin Schelberg
0711 904-12205
martin.schelberg@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 22
Sabrina Ponzelar
0721 926-7505
sabrina.ponzelar@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 22
Anna Neininger
0761 208-4672
anna.neininger@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 22
Inna Greifenstein
07071 757-3237
inna.greifenstein@rpt.bwl.de

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden und gemeindliche Zusammenschlüsse. Im Rahmen von Kooperationsvorhaben sind die Landkreise antragsberechtigt, sofern sich an den Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 Prozent beteiligen.

Alle Unterlagen (Verwaltungsvorschrift, Programmausschreibung, Antragsformular sowie die entsprechenden Anlagen und Erklärungen) zum aktuellen Programmjahr finden Sie unter www.service-bw.de.

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Datenschutzerklärung zur Tourismusinfrastrukturförderung