Kinderhort steht in bunten Holzbuchstaben, die an einer Tafel hängen

Förderung von Horten an der Schule

Was wird gefördert?

Förderung von Horten nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

 

Zielsetzung:

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Örtliche Träger der Jugendhilfe, die Gemeinden und die anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 71

Tanja Stegmaier
0711 904-17142
Tanja.Stegmaier@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71

Diana Peter
0721 926-4503
diana.peter@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71

Heike Lübben
0761 208-6091
heike.lübben@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71

Michaela Schaible
07071 757-2167
michaela.schaible@rpt.bwl.de

Im Hintergrund ein Handy, im Vordergrund eine Zeile zur Eintragung einer Homepage