Naturschutzgebiete - hier hat die Natur Vorrang
Schützen und bewahren als oberstes Ziel!
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.
Ein Naturschutzgebiet ist nach dem Nationalpark die strengste Schutzform, die das Naturschutzgesetz vorsieht. Für jedes Naturschutzgebiet gelten individuelle Regelungen, die in einer speziellen Rechtsverordnung festgelegt sind.
Die fachliche Ausarbeitung von Naturschutzgebieten ist Aufgabe des Referats 56, Naturschutz und Landschaftspflege. Von dort erfolgt auch die spätere koordinierende Betreuung der Gebiete. Das Rechtsverfahren zur Ausweisung neuer Naturschutzgebiete wird von Referat 55, Naturschutz und Recht, koordiniert.
Beide Referate entscheiden über Befreiungen von den Schutzgebietsvorschriften in Einzelfällen.
Pestizidverbot in Naturschutzgebieten ab 1. Januar 2022
Die Landwirtschaftsämter übernehmen hinsichtlich individueller Lösungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb mit Acker- und Dauerkulturflächen in einem Naturschutzgebiet gerne die Erstberatung und vermitteln – soweit erforderlich – die weiteren Ansprechpersonen beim Naturschutz, dem Landschaftserhaltungsverband oder dem Regierungspräsidium.
Anlage 1 - Lösungsmöglichkeiten (pdf, 602 KB)
Anlage 2 - Broschüre "Landwirt schafft biologische Vielfalt" (barrierefrei) (pdf, 12.9 MB)
Informieren Sie sich über die Naturschutzgebiete in den einzelnen Regierungsbezirken!
Regierungsbezirk Stuttgart
Im Regierungsbezirk Stuttgart gibt es derzeit 259 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 15.641 Hektar. Dies entspricht 1,4 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks. Die Naturschutzgebiete haben eine ganz unterschiedliche Größe: das kleinste, die „Hülbe am Märtelesberg“ (Kreis Heidenheim), ist nur 0,2 Hektar groß, das größte, das „Eybtal“ (Kreis Göppingen), umfasst 1.331 Hektar (Stand März 2020).
Regierungsbezirk Karlsruhe
Zur Zeit gibt es im Regierungsbezirk Karlsruhe 229 Naturschutzgebiete (NSG) mit einer Gesamtfläche von fast 19.000 Hektar. Das entspricht etwa 2,7 Prozent der Gesamtfläche des Regierungsbezirks. Die Naturschutzgebiete schützen unsere wertvollsten Naturschätze - einzigartige Landschaften, seltene oder bedrohte Lebensräume, Tiere und Pflanzen. Dazu zählen z. B. Sandlebensräume, die in Baden-Württemberg fast ausschließlich im Regierungsbezirk Karlsruhe vorkommen.
Regierungsbezirk Freiburg
Mit derzeit über 268 Naturschutzgebieten auf rund 32.120 Hektar (3,4 Prozent des Regierungsbezirks) - darunter so bekannte wie Feldberg, Belchen, Wutachschlucht, Taubergießen, Badberg oder Wollmatinger Ried - nimmt der Regierungsbezirk Freiburg im Naturschutz eine besondere Rolle ein.
Regierungsbezirk Tübingen
Der Regierungsbezirk Tübingen ist von der Natur besonders reichhaltig ausgestattet: Er beinhaltet einen fast kompletten Querschnitt durch die südwestdeutsche Schichtstufenlandschaft: Die beiden großen landschaftsprägenden Flusssysteme von Donau und Neckar spielen in der Region eine herausragende Rolle.
Welches Schutzgebiet liegt in meiner Nähe?
Wenn Sie ein Schutzgebiet in Ihrer Umgebung suchen, können Sie sich im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) informieren. Die LUBW führt Daten zu allen Schutzgebieten nach Naturschutzrecht in Baden-Württemberg und erstellt landesweite Statistiken.