Ausbildung und Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie ist beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet.
Es ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.
Auf der Approbationsurkunde werden keine akademischen Grade (z.B. Doktortitel, Bachelor, Master, Diplom) eingetragen, da akademische Grade kein Namensbestandteil sind.
Gesetze und Verordnungen

Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95 - Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen
Postfach 102942
70025 Stuttgart
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Di. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache kann nur nach Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.

Weitere Informationen
Ansprechpersonen
Formulare
Ausbildung
Staatliche Prüfung zur Psychologischen Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Approbation
Anerkennung als Ausbildungsstätte
Prüfungsanmeldung "Pschotherapie online"