Frau steigt Treppe nach oben

Aufstieg

Ihr Ansprechpartner für:

  • Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
  • Allgemein bildende Gymnasien
  • Berufliche Schulen

​Aufstiegslehrgänge

Die Aufstiegslehrgänge ermöglichen wissenschaftlichen Lehrkräften des gehobenen Dienstes an beruflichen Schulen den Aufstieg in den höheren Dienst. Wir bieten zwei unterschiedliche Aufstiegslehrgänge an:

  • Der 2-jährige Aufstiegslehrgang ist für Lehrkräfte mit mindestens zehnjähriger Dienstzeit konzipiert,
  • der 3-jährige Aufstiegslehrgang kann bereits von Lehrkräften absolviert werden, die sich zu Beginn des Lehrgangs mindestens im vierten Dienstjahr befinden.


Zuständig sind die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung an Beruflichen Schulen.

Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz

Haupt- und Werkrealschullehrkräfte sind bereits heute vermehrt in Realschulen, Gemeinschaftsschulen oder sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) tätig oder werden künftig dort eingesetzt. Das Kultusministerium hat ein Konzept zur Weiterqualifizierung entwickelt. Dieses hat der Ministerrat am 21. März 2017 gebilligt.

Weitere Informationen

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Das Bild zeigt das Regierungspräsidium mit Hofansicht und umlaufenden Gebäuden

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 72 
(Personal und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte)
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 72 
(Personal und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte)
Hebelstr. 2
76133 Karlsruhe

Ein Dienstgebäude des Regierungspräsidiums

Regierungspräsidium Freiburg

Jörg Schuran
0761 208-6064
Joerg.Schuran@rpf.bwl.de
Eisenbahnstr. 68
79098 Freiburg i. Br.

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 72
(Personal und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte)
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen