menschen betrachten ein Großfeuerwerk

Sprengstoff

Anerkennung von Fachkundelehrgängen und Prüfungen nach dem Sprengstoffgesetz

Im gewerblichen wie im privaten Bereich ist bei Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen gemäß Sprengstoffgesetz eine behördliche Zulassung erforderlich. Ziel ist sicherzustellen, dass explosionsgefährliche Stoffe korrekt angewendet werden, damit kein Missbrauch und keine Gefährdung von Personen und Gütern entstehen können.

Einsatzfelder explosionsgefährlicher Stoffe sind im gewerblichen Bereich

  • Sprengarbeiten (Steinbruch, Abbruchsprengungen)
  • Pyrotechnische Rettungssysteme (Airbag)
  • Großfeuerwerken
  • Bühnenfeuerwerke

und im privaten Bereich (Sportschützen)

  • Böllerschießen
  • Vorderladerschießen
  • Wiederladen von Patronen

    Kontakt

    Regierungspräsidium Tübingen

    Konrad-Adenauer-Straße 20
    72072 Tübingen

    Referat 54.4
    Dietmar Schäfer
    07071 757-3522
    dietmar.schaefer_r544@rpt.bwl.de

    Referat 54.4
    Benedikt Fritz
    07071 757-5286
    benedikt.fritz@rpt.bwl.de 

    Der Weg zum Fachkundenachweis

    Für die Ausstellung der Zulassungen (z. B. Erlaubnisse oder Befähigungsscheine) benötigen die Personen unter anderem einen Nachweis ihrer Fachkunde. Die Fachkunde für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann in staatlich anerkannten Lehrgängen erworben werden, an die sich eine Prüfung unter Vorsitz der zuständigen Behörde (in Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Tübingen) anschließt.

    Das Regierungspräsidium Tübingen hat landesweite Zuständigkeit...

    • für die staatliche Anerkennung der Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde (Grund-, Sonder- oder Wiederholungslehrgänge)
    • für die Prüfung der Fachkunde zum Umgang und Verkehr von explosionsgefährlichen Stoffen
    • für die Bauartzulassung von Bauteilen für den Einsatz in Lagern für explosionsgefährdende Stoffe sowie in explosionsgefährdeten Bereichen

    Landesweite Zuständig der Marktüberwachung für explosionsgefährliche Stoffe - Referat 113, Marktüberwachung

       

      ​Weitere Informationen zum Sprengstoffrecht