Ärme von vier Soldaten, die nebeneinander stehen

Soldatenversorgung

Das Regierungspräsidium Tübingen ist in Baden-Württemberg als sogenanntes Vor-Ort-Präsidium „Vormerkstelle nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)“. Ihm obliegt es, die bei der Bundeswehr ausscheidenden und eingliederungsberechtigten Zeitsoldatinnen und -soldaten den Einstellungsbehörden im öffentlichen Dienst auf vorbehaltene Stellen nach dem SVG zuzuweisen.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 12

 

Eingliederungsberechtigt sind Zeitsoldatinnen und -soldaten dann, wenn sie Inhaber eines Eingliederungs- oder eines Zulassungsscheines sind. Diesen erhalten sie auf Antrag beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Für die Registrierung bei der Vormerkstelle ist der eingestellte Vermittlungsantrag zu verwenden. Einzelheiten zum Verfahren können dem eingestellten Merkblatt entnommen werden. Für etwaige Fragen steht die Vormerkstelle gerne zur Verfügung.