Obst- und Gartenbau
In der Landwirtschaft Baden-Württembergs haben Sonderkulturen traditionell einen sehr großen Stellenwert. Mit dem Anbau von Obst (Intensiv- und Streuobstbau), Gemüse (Freiland und Unterglas), Zierpflanzen, Tabak, Hopfen und Baumschulprodukten, aber auch mit der Erzeugung von Kräutern, Gewürzen und Arzneipflanzen und nicht zuletzt mit dem Anbau von Reben zur Erzeugung im Weinbau und von Tafeltrauben erwirtschaften die im Land ansässigen Betriebe rund
40 % des Produktionswertes der gesamten pflanzlichen Produktion. Im Bundesdurchschnitt liegt dieser Wert bei nur rund 25%.
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Sonderkulturen machen rund 40 % des Produktionswertes der gesamten pflanzlichen Produktion in Baden-Württemberg aus!
Viele Betriebe im Land sind mit der Produktion von gärtnerischen Erzeugnissen und gärtnerischen Dienstleistungen beschäftigt. Dabei umfasst der Anbau aller Sonderkulturen in Baden-Württemberg nur ca. vier Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche und trotzdem prägen die Sonderkulturen, vor allem Wein-, Obst- und Gemüsebau, die Landwirtschaft im Land stark.
Sonderkulturen sind in der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion gekennzeichnet durch kosten- und arbeitsintensive Produktion, durch ihre starke Marktorientierung und die damit verbundenen höheren Erträge, aber auch durch beträchtliche Risiken sowie die i. d. R. kleineren Anbauflächen und Betriebsgrößen. Für die Betriebe in der kleinstrukturierten baden-württembergischen Landwirtschaft sind Sonderkulturen daher sehr wichtig und vielfach Hauptbetriebszweig und Hauptstütze beim Betriebseinkommen.
Unterstützung durch die Verwaltung!
Sowohl die Regierungspräsidien als auch die Beratung der Landratsämter sind Ansprechpartner für die Betriebe, wenn es um deren Weiterentwicklung unter den gegebenen Rahmenbedingungen geht. Die Themen reichen von Bilanzanalysen und Kennzahlenvergleichen über Investitionsberatung, Unterstützung in Krisensituationen bis hin zur Vorbereitung von Bankgesprächen und Förderanträgen. Wenn nötig werden Spezialberater (Technik- oder Anbauberater vom Landwirtschaftsamt) hinzugezogen bzw. Betreuer eingeschaltet.
Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird alle 3 Jahre ausgerichtet. Der Dorfwettbewerb ist 3-stufig angelegt, mit Entscheiden jeweils auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Die Regierungspräsidien zeichnen für die Durchführung der Bezirksentscheide verantwortlich. Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ konnte in den vergangenen Jahren dem Leben und der Entwicklung in unseren Dörfern wertvolle Impulse geben und hat mit dazu beigetragen, die Dorfgemeinschaften zu stärken.
Weitere Informationen zum Dorfwettbewerb finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Gartenschauen - 2024 sehen wir uns auf der Landesgartenschau in Wangen
Bereits seit 1981 werden in Baden-Württemberg jährlich Landesgartenschauen, Grünprojekte oder Bundesgartenschauen durchgeführt. Seit den Anfängen haben sich die Projekte zu umfangreichen Stadtentwicklungsprogrammen weiterentwickelt. Die Regierungspräsidien sind als Bündelungsbehörde verlässliche Partner bei der Koordination von ganzen Förderpaketen aus den Bereichen Gartenschauförderung (Natur in Stadt und Land), Städtebauförderung, Straßen- und Radwegebauförderung, Gewässerrenaturierung, Tourismusförderung und Denkmalpflege.
Weitere Informationen zu Gartenschauen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Gärtnern macht Schule!
Schulgärten leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung von Zusammenhängen in der Natur, dem Gartenbau und der Landwirtschaft. Viele Schulen haben diese Chance erkannt und bewirtschaften engagiert vielfältige und kreative Bereiche ihres Schulgeländes. Die Regierungspräsidien haben jahrelange Erfahrung in der Betreuung von Schulgärten und ein großes Netzwerk zu vielen Organisationen und weiteren Akteuren, die einen Beitrag zur Schulgartenarbeit leisten können
Die landesweite Schulgarteninitiative (SGI) wird in der Regel alle drei Jahre von den Regierungspräsidien umgesetzt. Aktuell findet die Initiative für das Schuljahr 2022/2023 statt.
Weitere Informationen zu Schulgärten finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Die Pflege von Streuobstbäumen wird gefördert!
Baden-Württemberg hat die größten zusammenhängenden Streuobstbestände Europas und trägt damit eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser wertvollen Kulturlandschaft. Die Pflege der Streuobstbäume ist Voraussetzung für vitale Bestände. Um den Lebensraum Streuobstwiese für Tiere, Pflanzen, Erholungssuchende und für die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung zu erhalten, fördert das Land mit seiner Streuobstkonzeption den fachgerechten Baumschnitt von Kern- und Steinobst auf heimischen Streuobstwiesen.
Die Regierungspräsidien sind für die Antragsbearbeitung der Fördermaßnahme Baumschnitt zuständig und unterstützen gerne bei Fragen rund um das wertvolle Kulturgut.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier
Informationen rund um das Thema Streuobst finden Sie auch auf dem Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg