Im Vordergrund sieht man Wasserrohre, die in einem Neubaugebiet verlegt werden, im Hintergrund ein älterer Wohnhaus

Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum

Beschreibung

Auf Grundlage der Fördergrundsätze werden gefördert: Investitionskosten, Eigenleistungen, Ingenieurleistungen und satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge. Nähere Regelungen, Fördervoraussetzungen, Höchstsätze und Förderhöhe sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.

Zielsetzung

Ziel ist es, derzeit dezentral entsorgte Anwesen (i. d. R. nicht ordnungsgemäß entsorgte Anwesen) an die öffentliche Kanalisation anzuschließen oder, falls ein Anschluss nicht vertretbar ist, eine Kleinkläranlage, deren Verfahren dem Stand der Technik entspricht, zu erstellen. Die Antragsteller werden aufgrund ihrer besonderen örtlichen Situation finanziell unterstützt.

Weitere Informationen

Anträge sind bei den unteren Wasserbehörden zu stellen. Untere Wasserbehörde ist entweder das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt des Stadtkreises. Details zur Förderung entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Dokument „Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ vom Dezember 2020.

Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum - Stand: Dezember 2020 (pdf, 164 KB)

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 52
Rebecca Rau
0711 904-15232
rebecca.rau@rps.bwl.de

Referat 52
Matthias Rimek
0711 904-15204
matthias.rimek@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 52
Gabriela Lindörfer
0721 926-7469
gabriela.lindoerfer@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 54.3
Michael Fackler
0761 208-2130
michael.fackler@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 54.3
Bernd Becht
07071 757-177637
bernd.becht@rpt.bwl.de

Stephanie Halm
07071 757-177714
stephanie.halm@rpt.bwl.de