eine Kuhherde läuft über eine Wiese

Sachgebiet Tierschutz der STV

Das Aufgabengebiet Tierschutz beinhaltet die landesweite Unterstützung der unteren Verwaltungsbehörden bei Tierschutzkontrollen, Schwerpunktkontrollen in Spezialbetrieben (z. B. Schlachtstätten), aber auch die Planung und Umsetzung von landesweiten Projekten im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR).


Vor-Ort-Zuständigkeit Tiertransport

Darüber hinaus ist das Sachgebiet Tierschutz der STV gemäß Vor-Ort-Zuständigkeitsverordnung Tiertransport des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 20.06.2023 die landesweit zuständige Stelle für folgende Vorgänge:

  • Zulassung von Transportunternehmen, die lange Beförderungen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 durchführen
     
  • Zulassung von Tiertransportfahrzeugen für lange Beförderungen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005
     
  • Zulassung von Transportbehältern bei langen Beförderungen auf dem Straßenweg gemäß Artikel 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005
  • Erteilung der Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 des Tierschutzgesetzes für Anbieter mit Sitz im Ausland für die Einfuhr oder das Verbringen von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind nach Baden-Württemberg
  • Die Beobachtung des Online-Handels mit Tieren in, aus und nach Baden-Württemberg

Zusätzlich werden in diesem Sachgebiet Konzepte zur Verbesserung des Tierschutzes erarbeitet. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stellen innerhalb des Landes (z. B. Universität Hohenheim, Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg in Aulendorf (LAZBW), Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (Landesanstalt für Schweinezucht - LSZ) – ebenso wie ein regelmäßiger Austausch mit den Veterinär- und Landwirtschaftsbehörden.

Viehtransporter auf Straße

Tiertransporte

Zulassung von Transportunternehmen und Straßentransportmitteln für lange Beförderungen

Weißer Hund in Hund in Transportbox

Erlaubnis für das Verbringen von Heimtieren aus dem Ausland

Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 5 Tierschutzgesetz

Katze, die den Computer benutzt