Landschaftspflege
Offene Stellen bei den Landschaftspflegetrupps:
Die Stiftung Naturschutzfonds unterstützt Projekte, die dem Naturschutz und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen zugutekommen.
Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf dem Internetauftritt der Stiftung Naturschutzfonds BW.
Landschaftspflegetrupps
Zur Erhaltung unserer vielfältigen Kulturlandschaft sind Pflegemaßnahmen wie Entbuschungen und Mahd notwendig. Wo in besonders schwierigem Gelände Arbeiten von Hand durchgeführt werden müssen oder im Rahmen des Artenschutzprogramms kleinräumige, punktuelle Maßnahmen notwendig sind, werden die Arbeiten durch die Landschaftspflegetrupps der Regierungspräsidien erledigt.
- Regierungspräsidium Stuttgart
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Regierungspräsidium Freiburg
- Regierungspräsidium Tübingen
Landschaftspflegerichtlinie
Ziel der Landschaftspflegerichtlinie ist der Schutz, die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum, der Schutz und die Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume und die Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen.
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 – LPR)
- Broschüre zur Landschaftspflegerichtlinie B.-W. (pdf, 13.6 MB)
- Programm zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur
Die Landschaftspflege hat das Ziel, die historisch gewachsene Kulturlandschaft zu erhalten. Es soll damit nachhaltig gesichert werden, dass die Landschaft in ihrer Vielfalt erhalten bleibt, aber sich auch weiterentwickelt kann, wenn dabei Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden.
In Baden-Württemberg kann Landschaftspflege mit einer Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert werden.
Wesentliche Bestandteile der LPR sind neben dem Vertragsnaturschutz, bei dem sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Flächen in eine Förderung einbezogen werden können, die Biotopgestaltung, der Artenschutz, die Biotop- und Landschaftspflege, der Grunderwerb naturschutzwichtiger Grundstücke sowie Investitionen und Dienstleistungen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.