Freistett / Rheinau / Kehl

Der Raum wird im Westen von der Stauhaltung Gambsheim und im Osten von den Rheinhauptdämmen XIII, XIV und XV begrenzt. Unterhalb des Stauwehres Gambsheim geht er in die natürliche Rückstaufläche des Rheins über.

Die vor 1974 bei Hochwasser überströmten Bereiche werden heute überwiegend forstwirtschaftlich und für die Kiesgewinnung, in kleinerem Umfang auch landwirtschaftlich, genutzt.

 

Zahlen und Fakten

Verfahrensstand: Vorbereitung Planfeststellungsverfahren
Fläche: maximal 650 Hektar (große Lösung)
Lage: beginnt ca. bei Rhein-Kilometer 299,5
Retentionsvolumen: mindestens neun Mio. Kubikmeter

Termine

Aktuell sind keine Termine geplant. Wir informieren Sie unter anderem an dieser Stelle über aktuelle Termine wie Informationsveranstaltungen und Möglichkeiten zur Beteiligung.

Aktuelle Grundwasserstände

Karte der lokalen Grundwassermessstellen (Retentionsraum Freistett / Rheinau / Kehl)

Hinweis: Die Datenfernübertragung wird durch die lokale Messstellensituation, Witterungsbedingungen oder den Einfluss anderer Sendenetze beeinflusst. Dies kann zu Datenlücken führen.

Fragen und Antworten zum Rückhalteraum Freistett/Rheinau/Kehl

Der Rückhalteraum ist eine der 13 Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms zum Hochwasserschutz der Rheinanlieger nördlich der Staustufe Iffezheim. Gefährdet sind dort vor allem die Ballungszentren Karlsruhe, Ludwigshafen, Mannheim und Worms.

Der Rückhalteraum Freistett/Rheinau/Kehl befindet sich im Planungsstadium. Nach Erstellung der Planunterlagen wird der Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landratsamt Ortenaukreis, eingereicht.

Es folgt das Planfeststellungsverfahren mit einer umfassenden Abwägung zwischen allen berührten öffentlichen und privaten Belangen.

Genehmigt das Landratsamt das Vorhaben, erfolgt die Ausführungs­planung und schließlich eine mehrjährige Bauphase.

Ein konkreter Zeitpunkt der Fertigstellung kann heute noch nicht angegeben werden.

Die 13 IRP-Rückhalteräume wirken zusammen mit weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen in Frankreich und Rheinland-Pfalz. Die Einsatzkriterien richten sich nach einem deutsch-französischen Betriebsreglement zur Steuerung der Hochwasserschutzanlagen am Rhein. In enger Abstimmung mit der Hochwasservorhersagezentrale in Karlsruhe (HVZ) werden die Maßnahmen am Oberrhein entsprechend einer festgelegten Reihenfolge eingesetzt.

Die Dämme werden nach aktuell geltenden Sicherheitsstandards und Normen saniert.

Die Höhe des Grundwassers schwankt über das Jahr und ist abhängig vom Niederschlag und von den Wasserständen in den Gewässern. Bereits ohne den Einsatz eines Rückhalteraums kann durch länger anhaltende und starke Niederschläge der Grundwasserstand stark ansteigen. Auch mit der Flutung eines Rückhalteraums kann der Grundwasserspiegel in angrenzenden Ortschaften ansteigen.

Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Brunnen oder Pumpwerke) verhindern flutungsbedingte zusätzliche schadbringende Grundwasserstände in Ortschaften. Im Bereich des Rückhalteraums Freistett/Rheinau/Kehl wird aktuell geprüft, ob bzw. welche Maßnahmen zum Schutz der naheliegenden Ortschaften erforderlich sind.

Bei künftigen Flutungen werden die Grundwasserstände laufend kontrolliert. Zur Steuerung der Schutzmaßnahmen werden Steuer- und Alarmpegel (Grundwasser-Messstellen) eingerichtet. Finanzierung und Unterhaltung erfolgen durch den Vorhabenträger, den Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Freiburg.

Durch den Betrieb des Rückhalteraums können landwirtschaftlich genutzte Flächen künftig durch Grundwasseranstiege zeitweise betroffen werden. Die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe wird in den Planungen geprüft. Gespräche mit Landwirtinnen und Landwirten sind anschließend vorgesehen.

Treten später durch eine Flutung des Rückhalteraums Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen ein, werden diese auf Basis eines Sachverständigengutachtens vom Vorhabenträger entschädigt.

Die Hochwassereinsätze führen zu wiederkehrenden Eingriffen in einer nicht mehr an Überflutung angepassten Natur. Diese Eingriffe sind nach Naturschutzrecht vorrangig zu vermeiden bzw. möglichst weitgehend zu minimieren.

Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, sind solche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen. Um langfristig die aus dem Hochwassereinsatz entstehenden Beeinträchtigungen zu vermeiden, finden Ökologische Flutungen in Abhängigkeit vom natürli­chen Abflussgeschehen im Rhein statt.

Es wird darauf geachtet, dass die Dauer der Ökologischen Flutungen mit den Überflutungshöhen bei Hochwassereinsatz dem am Oberrhein typischen Verhältnis entspricht. So werden auentypische Lebensräume mit überflutungstoleranten Lebensgemeinschaften im Rückhalteraum wiederhergestellt bzw. entwickelt, wovon viele selten gewordene, auentypische Arten profitieren.

Der Kiesabbau erfolgt im Rahmen bestehender Konzessionsgenehmigungen und regionalplanerischer Vorgaben.

Es sind technische Maßnahmen (zum Beispiel Schwimmbalken oder Tauch­wände) vorgesehen, um unter anderem Müll und Treibgut zu minimieren. Nach Flutungen werden die Wege auf ihre Sicherheit hin überprüft. Eventuelle Hindernisse werden vom Vorhabenträger entfernt. 

Mikroplastik ist heute in der Umwelt als Hintergrundbelastung allgegenwärtig durch Verbreitung über Abwasser, Wasser sowie Luft. Da der Rückhalteraum mit ausreichend hohen Fließgeschwindigkeiten durchströmt werden soll, werden ungewollte Ablagerungen (zum Beispiel Schlamm oder Mikroplastik) größtenteils vermieden.