Gruppe von Menschen mit Koffern am Flughafen

Aufnahme und Verteilung von Spätaussiedlern

Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas. Sie sind Deutsche im Sinne von Artikel 16 des Grundgesetzes und erwerben mit der Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Aufnahme von Spätaus-siedlerinnen und Spätaussiedlern ist dabei im Bundesvertriebenengesetz geregelt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe verteilt die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Spätaussiedler auf die Stadt- oder Landkreise in Baden-Württemberg . Die Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen erfolgt, soweit erforderlich, in staatlichen Übergangswohnheimen

Für die im Rahmen der vorläufigen Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen entstehenden Ausgaben leistet das Regierungspräsidium Karlsruhe eine pauschale Kostenerstattung.

Landesweite Zuständigkeit

​Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 82

Darüber hinaus ist das Regierungspräsidium Karlsruhe für die landesweite Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen und Vertriebenenausweisen in Altfällen und die Feststellung der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft inklusive Prozessvertretung zuständig.

Weitere Informationen zu Antragsverfahren, Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern erhalten Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat

Weitere Informationen

​Merkblätter zum Aufnahmeverfahren und zur Einreise für Spätaussiedler und deren Familienangehörige auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamts

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Eingliederungsgesetz (EglG)

Eingliederungszuständigkeitsverordnung (EglGZuVO)