Aufnahme und Verteilung von Spätaussiedlern

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​Landesweite Zuständigkeit:

Regierungspräsidium Karlsruhe

Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas. Sie sind Deutsche im Sinne von Artikel 16 des Grundgesetzes und erwerben mit der Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Aufnahme von Spätaus-siedlerinnen und Spätaussiedlern ist dabei im Bundesvertriebenengesetz geregelt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe verteilt die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Spätaussiedler auf die Stadt- oder Landkreise in Baden-Württemberg . Die Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen erfolgt, soweit erforderlich, in staatlichen Übergangswohnheimen

Für die im Rahmen der vorläufigen Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen entstehenden Ausgaben leistet das Regierungspräsidium Karlsruhe eine pauschale Kostenerstattung.

Darüber hinaus ist das Regierungspräsidium Karlsruhe für die landesweite Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen und Vertriebenenausweisen in Altfällen und die Feststellung der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft inklusive Prozessvertretung zuständig.